Niederösterreich
Anwalt und 7 Mandanten bekämpfen alle Corona-Gesetze
"Schluss mit dem Lockdown": Vier Unternehmer, zwei Pensionisten und ein Verein stellten über einen Anwalt einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof.
„Schluss mit Lockdown und dem Einschränken unserer Rechte“: Das dachten sich sieben Niederösterreicher, davon vier Kleinunternehmer, zwei Pensionisten und ein Sportverein (Gewichtheben).
Sie beauftragten die Badener Anwaltskanzlei Forsthuber & Partner mit einem Antrag an den Verfassungsgerichtshof. Dieser muss jetzt ein Mega-Verfahren stemmen: Es sollen alle „Corona-Gesetze“ und die jeweils aktuelle Verordnung überprüft werden. Auch die Beschränkungen in Wr. Neustadt werden angefochten. Der Antrag hat Gewicht: 500 Seiten Schriftsatz, 333 Dokumente und Belege auf über 5.600 Seiten, lassen erahnen, wie umfassend dieses Verfahren ist. Zudem sollen zahlreiche Wissenschaftler und Fachleute aussagen. Highlight: Professor John Ioannidis von der Stanford Universität (Kalifornien/USA) wird als Sachverständiger beantragt. Er ist weltweit anerkannter Epidemiologe und einer der meistzitierten Wissenschaftler.
Ausmaß überschätzt
Für Anwalt Gottfried Forsthuber ist es unbestritten, dass es bei COVID-19 schwere und tödliche Verläufe geben kann. Das Ausmaß der Gefahr sei aber überschätzt worden: „Anfang 2020 wusste niemand was auf uns zukommt. Mittlerweile haben wir einen erheblichen Zugewinn an wissenschaftlichen Erkenntnissen. Trotzdem handeln Parlament und Regierung nicht danach.“ Begründet werde dies eben auf 500 Seiten Schriftsatz und 5.600 Seiten Dokumente.
Wirksamkeit fragwürdig
Die angeordneten Maßnahmen seien zudem in ihrer Wirksamkeit oft nicht hinreichend belegt und – was etwa „Lockdownmaßnahmen“ anbelangt mittlerweile sogar widerlegt. „Trotzdem werden die Menschen ihrer Freiheit beraubt.“ Der Gestaltungsspielraum der Regierung sei oftmals überschritten worden.
VfGH soll ermitteln
„Meine Mandanten bitten den Verfassungsgerichtshof inständig, seine Rolle als kontrollierende Instanz wahrzunehmen und den Sachverhalt, nämlich die wirkliche Gefährlichkeit des Corona-Virus und die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen, sauber wissenschaftlich zu ermitteln.“ Denn das habe die Regierung bis zum heutigen Tag unterlassen. Fehlende Begründung für die harten Maßnahmen hatte der Verfassungsgerichtshof schon in der Vergangenheit mehrfach kritisiert.
Hilfe bei "Corona-Anzeigen"
„Selbst unter den Bedingungen einer Pandemie haben sich Parlament und Regierung an die rechtlichen Rahmenbedingungen zu halten. Ansonsten werden unsere Menschenrechte nachhaltig beschädigt. Ohne Menschenrechte gibt es keinen funktionierenden Rechtsstaat, und ohne Rechtsstaat keine Demokratie.“ betont Anwalt Forsthuber, der im Namen seiner Mandanten den ersten Teil des Antrages (mit 195 Seiten) als Bericht veröffentlicht hat, „um die öffentliche Debatte wieder zu versachlichen und allen zu helfen, die eine ‚Corona-Anzeige‘ bekommen haben“, denn „das miteinander reden haben wir in diesem Jahr fast verlernt.“