Kärnten

Angeklagter wollte vor Richterin die Hose runterlassen

Mit ungewöhnlichen Methoden wollte ein Kärntner beweisen, dass er von seiner rechtsradikalen Gesinnung geläutert ist.

Clemens Pilz
Das Landesgericht in Klagenfurt
Das Landesgericht in Klagenfurt
Reuters

Das Zurschaustellen von NS-Symbolik und die Glorifizierung des Nationalsozialismus sind in Österreich per Strafe verboten – ein 26-jähriger Arbeiter fand sich deshalb am Dienstag vor dem Landesgericht Klagenfurt wieder. Die Anklage: Wiederbetätigung.

"Schuldig", bekannte sich der Angeklagte laut "Krone" von Anfang an: Er hatte in seiner Wohnung Hitler-Bier, ein Führer-Gemälde, Nazi-Musik und sogar ein beleuchtetes Hakenkreuz gehortet. Außerdem trug der Mann tätowierte SS-Runen am Oberschenke. "Das stammt von einer Party", erzählte er der Richterin. Diese wunderte sich:  "Andere haben sich dort Smileys stechen lassen, Sie das Symbol der Schutzstaffel."

Weil er "mit dem ganzen Blödsinn" nichts mehr zu tun haben wolle, habe er sich das Tattoo inzwischen entfernen lassen, so der 26-Jährige. Sein Verteidiger forderte ihn daraufhin dazu auf, die Hose herunterzulassen, "damit jeder sehen kann, dass die Nazi-Symbole weg sind". 

Die Richterin verzichtete allerdings auf dieses Angebot. Das rasche Urteil: 2.000 Euro Geldstrafe und 14 Monate bedingt. Der Ex-Neonazi nahm den Spruch an und gelobte Besserung!

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