Intensivtäter vor Gericht

Angeklagte geben Opfern beim Prozess plötzlich Bargeld

130 Straftaten in nicht einmal zwei Monaten: Dafür mussten sich am Donnerstag drei junge Männer (21, 21, 15) am Linzer Landesgericht verantworten.
Lea Strauch
21.03.2025, 19:39

Mehr als 130 Straftaten haben sie auf dem Konto: Am Donnerstag mussten sich drei junge Männer (21, 21, 15) am Linzer Landesgericht verantworten. Das Trio soll vergangenen Sommer innerhalb von weniger als zwei Monaten Oberösterreich unsicher gemacht haben.

Den Beschuldigten – ein Syrer, ein Österreicher und ein Tschetschene – wurden dutzende Einbrüche in unversperrte Autos und Geschäfte und Handtaschen-Diebstähle vorgeworfen. Sie sollen dabei Bargeld, Führerscheine, e-cards und Bankomatkarten erbeutet haben.

Eltern zückten sofort Geldtascherl

"Wir haben heute 14 Seiten Strafantrag, das ist eher über der Norm", stieg der Richter am Nachmittag in die Verhandlung ein. Trotzdem wurde schneller Prozess gemacht. Denn: Die drei Angeklagten bekannten sich schuldig, zeigten sich umfassend geständig.

Auch für den aufgekommenen Schaden würden die jungen Männer aufkommen wollen, so ihre Verteidigerinnen. Drei anwesende Opfer forderten insgesamt einige hundert Euro. Den Schadensersatz gab es auch schneller als gedacht: Zumindest einen Teil wollten die Beschuldigten sofort zahlen.

Da musste sogar der Richter schmunzeln: "Damit habe ich überhaupt nicht gerechnet, muss ich ehrlich gestehen." Kurz darauf zückten die Beschuldigten – bzw. ihre Eltern – auch schon die Geldtaschen.

Zeugin wurde nicht mehr gebraucht

100 Euro in Bar gab es pro Opfer, persönlich übergeben von den Angeklagten. Bei der Gelegenheit entschuldigten sich die jungen Männer bei den Angeklagten. Die geladene Zeugin durfte nach wenigen Minuten schon wieder gehen, sie wurde schließlich nicht mehr gebraucht.

Trotz allem forderte die Staatsanwaltschaft "eine angemessene Strafe". Sie warf dem Trio schweren gewerbsmäßigen Diebstahl durch Einbruch, Entfremdung unbarer Zahlungsmittel (Bankomatkartendiebstahl) und Urkundenunterdrückung vor. Dafür drohten den 21-Jährigen jeweils bis zu fünf Jahre Haft. Dem 15-Jährigen, die Hälfte davon.

Teilbedingte Freiheitsstrafen

Das rechtskräftige Urteil: Einer der Älteren fasste eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten aus, davon ein Monat bedingt. Der zweite 21-Jährige wurde zuvor schon wegen anderen Delikten verurteilt – er bekam eine Zusatzstrafe von drei Monaten bedingt. Der 15-Jährige kam wegen des halben Strafrahmens mit acht Monaten Freiheitsstrafe davon, bedingt auf drei Jahre.

Zudem muss das Trio noch die restlichen Schadensersatzleistungen bezahlen. Zum Schluss richtete der Vorsitzende noch warnende Worte an die jungen Männer: "Sie sollen nach Möglichkeit nicht mehr hier aufschlagen, dann wir es bitter enden."

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