Fussball
An diesem Tag muss Bayern-Star Hernandez in Haft
Der Haftantritt von Lucas Hernandez rückt immer näher. Die zehntägige Frist endet am kommenden Donnerstag. Bis dahin gibt es keinen Gerichtstermin.
Der Bayern-Star hat gegen seine sechsmonatige Gefängnisstrafe Berufung eingelegt. Allerdings wird diese wohl nicht vor dem Haftantritt am kommenden Donnerstag verhandelt werden, wie ein Sprecher der Gerichtsverwaltung der spanischen Hauptstadt Madrid am Freitag der "dpa" mitteilte.
Zwar sei man in Gesprächen mit den zuständigen Richtern des Audiencia Provincial, einer Art Landesgericht, allerdings werde frühestens am kommenden Dienstag eine Entscheidung über den Termin einer Berufungsverhandlung fallen.
Haftantritt am Donnerstag
Und damit wohl zu spät für den 25-jährigen Fußball-Star. Denn nur zwei Tage später verstreicht eine zehntägige Frist, die dem Weltmeister von 2018 gesetzt wurde, um seine sechsmonatige Gefängnisstrafe freiwillig in einer Haftanstalt seiner Wahl anzutreten. Diese Frist war Hernandez bei einem Gerichtstermin am vergangenen Montag gewährt worden.
Gut möglich also, dass der Fußball-Star zunächst in Haft muss, bevor eine Tage oder auch Wochen später über seine Berufung entschieden wird.
Kontaktverbot missachtet
Die sechsmonatige Haftstrafe gegen den Abwehrspieler wurde im Jahr 2019 verhängt. Hernandez hatte nach einer handgreiflichen Auseinandersetzung mit seiner damaligen Freundin und jetzigen Frau im Jahr 2017 ein verhängtes Kontaktverbot missachtet. Das Paar hatte sich nach dem Streit schnell wieder versöhnt, war gemeinsam auf Urlaub nach Miami geflogen. Bei der Rückkehr nach Madrid - Hernandez spielte damals für Atletico Madrid - flog die Missachtung des Kontaktverbots auf.