Niederösterreich
AMS-Anruf versäumt – jetzt auch Sozialhilfe gestrichen
Rosa W. (42) wurde wegen eines versäumten Anrufes das AMS-Geld gestrichen. Laut AMS solle sie sich an die Sozialhilfe wenden – negativ.
Rosa W. (42) aus dem Bezirk St. Pölten-Land ist merklich betrübt und verärgert: Wegen eines versäumten Anrufes hatte man ihr 600 Euro AMS-Geld gestrichen, das AMS verwies auf finanzielle Spontanhilfe - mehr dazu hier.
Keine Sozialleistungen vom Land
Doch das Schreiben des Landes NÖ an die Mutter zweier Kinder (10, 11) war ernüchternd: Denn laut Amt der nö. Landesregierung, Gruppe Gesundheit und Soziales, fehle es an einer grundlegenden Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen, weshalb für die Zeit von Mitte Jänner bis 6. Februar keine Sozialhilfeleistungen gewährt werden könne.
Rückblick: Rosa W. war Reisebüroleiterin, die Coronakrise zwang sie zur Umschulung: "Ich wollte nicht einfach daheim sitzen, also entschloss ich mich, die Ausbildung zur Krankenpflege-Fachassistentin zu machen." Nach einer Rippenverletzung (Rippenfissur, Anm.) musste die 42-Jährige Anfang Jänner in den Krankenstand, legte aber dann trotzdem eine Prüfung ab und musste danach erneut rund zwei Wochen (13. bis 25. Jänner) in den Krankenstand.
AMS strich 600 Euro
"Ich konnte nichts heben, schon gar keine Patienten betreuen, aber eine Prüfung im Sitzen ging. Jeder normale Mensch wäre vier bis sechs Wochen in den Krankenstand gegangen", so Rosa W. Die beiden Krankenstände meldete sie dem Dienstgeber, der Krankenkasse und dem AMS. Aber: Dem AMS meldete sie nur einen Krankenstand. Die Folge: Im Februar waren nur rund 700 statt 1.300 Euro am Konto der Mutter.
Die 42-Jährige urgierte - bis dato erfolglos. Das AMS blieb hart, verwies auf die Fristen und die Gesetzeslage. Laut AMS solle sie sich an die Sozialabteilung der Gemeinde wenden oder mit der BH Kontakt aufnehmen oder mit dem Roten Kreuz. "Sozialhilfe bekomme ich auch nicht, also falle ich durch den Rost", so die 42-Jährige enttäuscht, die noch Beschwerde beim AMS eingereicht hat - mit wenig Aussicht auf Erfolg.
Laut Land NÖ ist der entscheidende Absatz der vorletzte: "Es fehlt die rechtliche Grundlage für eine Sozialleistung, wenn das AMS eine Leistung kürzt."