Nach Bluttat in Linz

Amokfahrer schwer bewacht - doch Panne stoppt Prozess

In Linz steht jener Mann vor Gericht, der im Jänner des Vorjahres mit einem Amoklauf zu trauriger Berühmtheit gelangte. Er wird schwer bewacht.

Johannes Rausch
Amokfahrer schwer bewacht - doch Panne stoppt Prozess
Der Verdächtige erschien in einem rotkarierten Hemd. Er wird schwer bewacht von mehreren Beamten.
"Heute"

Der Fall sorgte Anfang des Jahres in Oberösterreich und bundesweit für Entsetzen. Der 41-Jährige soll am 9. Jänner des Vorjahres mit einem Messer drei Mal auf seine Frau eingestochen haben, danach habe er versucht, sie zu erwürgen. Im Anschluss floh der Mann, soll dabei eine Polizistin (21) und einen Polizisten (26) angefahren und schwer verletzt haben.

Daraufhin stieg er laut Anklage aus, entriss dem bewusstlosen Beamten das Sturmgewehr und raubte sich ein Auto, mit dem er weiter bis zur Meixnerkreuzung fuhr. Dort hatte er einen Unfall, eine Ladehemmung verhinderte eine Schussabgabe. Erst nach Warnschüssen durch die Polizei gab der Iraker auf.

Laut dem psychiatrischen Gutachten der renommierten Expertin Adelheid Kastner leidet der Mann an paranoider Schizophrenie, er war zum Tatzeitpunkt demnach nicht zurechnungsfähig und wird als gefährlich eingestuft, so die Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde fordert die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Am Donnerstag stand der Mann in Linz vor Gericht. Kurz nach neun Uhr wurde er in den großen Saal im Landesgericht Linz gebracht. In schwarzen Schuhen, schwarzer Hose und rotkariertem Hemd erschien der Angeklagte. Mehrere schwer bewaffnete Beamte in Sturmhauben umringten den 41-Jährigen, als der auf der Anklagebank Platz nahm. Doch die Richterin musste die Verhandlung unterbrechen, bevor sie noch begonnen hatte. Der arabisch-Dolmetscher war einfach nicht erschienen.

Brutale Amokfahrt

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    Fotos der Amokfahrt des 41-Jährigen. Hier bei der Meixnerkreuzung wurde er schließlich aufgehalten.
    Fotos der Amokfahrt des 41-Jährigen. Hier bei der Meixnerkreuzung wurde er schließlich aufgehalten.
    Team fotokerschi.at

    Laut Gerichtsdokumenten aus dem Februar 2019, die "Heute" vorliegen, ist der Mann 2011 illegal nach Österreich eingereist. Wegen psychischer Probleme erhielt der Mann, der angibt im Irak selbst Polizist gewesen zu sein, subsidiären Schutz. Zwischen 2013 und 2015 war der Mann mehrfach in psychiatrischer Behandlung. Laut der Aufzeichnungen wurde ihm schon damals "schädlicher Gebrauch von Alkohol" attestiert. Auch bei der Tat war der Mann ja betrunken, es wurden 1,2 Promille festgestellt.

    Lebensgefährtin mit Tod bedroht

    2016 wurde der Mann wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt. Er soll seine damalige Lebensgefährtin mit dem Tod bedroht haben. Im Herbst desselben Jahres wurde er erneut verurteilt. Damals soll er gedroht haben, das Haus seiner Familie zu sprengen, aller zu erschießen und alles niederzubrennen. Drei Jahre später bekam er sechs Monate wegen Online-Stalkings.

    Wegen all der Verurteilungen wurde dem Mann der subsidiäre Schutz aberkannt. 2019 wurde die Abschiebung bestätigt und ein Einreiseverbot auf fünf Jahre erlassen. Aber: Zwischenzeitlich hat der Mann eine Rumänin (das spätere Opfer) geheiratet. Darum erhielt er 2020 als Angehöriger einer EWR-Bürgerin ein Aufenthaltsrecht. Eine Abschiebung ist trotz der schweren Vorwürfe fast nicht möglich.

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      <strong>21.12.2014: Magdeburg-Terrorist war bekannter Anti-Islam-Aktivist.</strong> Der mutmaßliche Täter des Anschlags von Magdeburg erhob schwere Vorwürfe gegen Deutschland und unterstützte Frauen, <a data-li-document-ref="120079782" href="https://www.heute.at/s/magdeburg-terrorist-war-bekannter-anti-islam-aktivist-120079782">die aus Saudi-Arabien flüchteten.</a>
      21.12.2014: Magdeburg-Terrorist war bekannter Anti-Islam-Aktivist. Der mutmaßliche Täter des Anschlags von Magdeburg erhob schwere Vorwürfe gegen Deutschland und unterstützte Frauen, die aus Saudi-Arabien flüchteten.
      REUTERS
      JR
      Akt.