Oberösterreich

Altbäuerin (83) musste bitterlich um Pflegegeld kämpfen

Die betagte Frau und ihre Familie waren verzweifelt: Sie sollte nicht mehr Pflegegeld erhalten. Jetzt hat das Gericht ein Machtwort gesprochen.

Johannes Rausch
Einer 83-Jährigen wurde die Erhöhung des Pflegegelds verwehrt. Mit einer Klage beim Sozialgericht wurden zusätzliche 492, 90 Euro für sie erkämpft. (Symbolbild)
Einer 83-Jährigen wurde die Erhöhung des Pflegegelds verwehrt. Mit einer Klage beim Sozialgericht wurden zusätzliche 492, 90 Euro für sie erkämpft. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Die Tochter und eine 24-Stunden-Pflege kümmern sich um die 83-Jährige. Trotz des hohen Bedarfs lehnte die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) die Erhöhung des Pflegegeldes auf Stufe 4 ab. Die Begründung: Für diese Leistung wären über 160 Pflegestunden monatlich und damit mehr als bisher erforderlich.

Bisher bekam die Altbäuerin Pflegegeld der Stufe 3. Doch ihr Gesundheitszustand wurde wegen der fortschreitenden Demenzerkrankung immer schlimmer.

Ein gerichtliches Sachverständigengutachten kam zum Schluss, dass die 83-Jährige monatlich mehr als 200 Stunden gepflegt werden muss. Außerdem wurde bei ihr ein außergewöhnlicher Bedarf festgestellt.

Doch die Begutachtung der SVS gelangte zu einem anderen Ergebnis. Daraufhin wandte sich die Landwirtin an die Landwirtschaftskammer Oberösterreich.

Nun konnte für die Altbäuerin mit einer Klage vor dem Sozialgericht das Pflegegeld der Stufe 5 erkämpft werden. Für die pflegebedürftige Frau bedeutet das zusätzlich eine Summe von 492,90 Euro monatlich.

Meistens ging es um Pflegegeld

Im Jahr 2022 vertrat die Landwirtschaftskammer insgesamt 95 Bäuerinnen und Bauern vor den Sozialgerichten in Linz, Wels, Steyr und Ried im Innkreis. In 46 Verfahren ging es um Pflegegeld. 36 Fälle konnten positiv abgeschlossen werden. Im Ganzen wurden fast 97.000 Euro an Nachzahlungen und knapp 22.000 Euro an laufenden monatlichen Zahlungen erkämpft.

Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Waldenberger betont den Nutzen der Serviceleistung für die Mitglieder. "Selbst wenn das Verfahren negativ ausgeht, haben die Parteien keine Kosten zu tragen", sagt er.

Anträge auf Erwerbsunfähigkeits-Pensionen, Unfallrenten oder Pflegegeld werden von den Sozialversicherungsträgern mit einem Bescheid erledigt. Werden Anträge abgelehnt, hat der Versicherte die Möglichkeit, eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einzubringen.

108.000 € Pflegegeld für erfundenen Missbrauch

Eine Mutter aus Niederösterreich soll für den vermeintlichen Missbrauch des Sohnes (4) und dessen erlittenen Traumas 108.000 Euro Pflegegeld zu Unrecht kassiert haben.

Vergangenen Donnerstag saß sie wegen Verleumdung und schweren, gewerbsmäßigen Betruges am Landesgericht Wiener Neustadt auf der Anklagebank. "Heute" hat berichtet.

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