Justizministerin greift ein
Alma Zadic stoppt nach Aufschrei Handysicherstellung
Paukenschlag in der Causa Handysicherstellung: Nach massiver Kritik aus der Justiz zieht die zuständige Ministerin Alma Zadic nun die Reißleine.
Handydaten konnten von der Polizei bisher unbegrenzt für Ermittlungen genutzt werden. Das verstößt gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz, entschied der Verfassungsgerichtshof im Vorjahr. Grund: Bei der Entscheidung, welche Informationen verwendet werden dürfen, ist kein Gericht eingebunden. Vor wenigen Tagen ist deshalb von der Regierung ein Reformvorschlag für die Sicherstellung von Datenträgern wie Laptops und Handys vorgelegt worden.
Die neue Regelung sah vor, dass Nachrichten, Fotos oder Notizen nicht im großen Stil von Ermittlern verwendet werden können. "Der Zeitraum der Auswertung und Art der Daten müssen genau definiert werden", erklärte damals Justizministerin Alma Zadić. Anschließend ist eine Bewilligung vom Gericht nötig, erst dann kann die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme durch die Kriminalpolizei anordnen. Doch die Justiz stellte sich quer, Staatsanwälte und Gerichte protestierten massiv gegen die minimale Begutachtungsfrist von zwei Wochen.
Nur noch eine Plenarsitzung für Beschluss
Grund für die Eile: Die bisherigen Bestimmungen hat der Verfassungsgerichtshof mit 1. Jänner 2025 aufgehoben. Am Dienstag knickte Grünen-Ministerin Zadic schließlich ein und zog die Notbremse. Die Justizministerin sprach sich dabei zu einer Neuregelung aus, ein entsprechender Entwurf soll laut "Heute"-Infos bereits in wenigen Wochen vorliegen. Zudem werde die Begutachtungsfrist für den Entwurf dann von zwei auf sechs Wochen verlängert, hieß es. Vor der Sommerpause des Nationalrats geht sich ein entsprechendes Gesetz nicht aus.
Auch nach der Sommerpause wird die Zeit knapp, denn dann steht nur noch eine Plenarsitzung vor den Nationalratswahlen an. Mit dem neuen Vorschlag muss Zadic einen Spagat hinlegen. Einerseits sollen die Rechte von Betroffenen gestärkt und die Anforderungen des Verfassungsgerichtshofs erfüllt, andererseits Polizei und Staatsanwaltschaft weiterhin mit ausreichenden Ermittlungsmöglichkeiten ausgestattet werden. Bei Gefahr in Verzug soll die Polizei weiter das Handy physisch sicherstellen, wenn jemand auf frischer Tat ertappt wird.