Wirtschaft

Geld-Boni im Überblick – das kriegst du alles heuer

Die Bevölkerung in Österreich darf sich auch im Jahr 2023 über gleich mehrere Anti-Teuerungsmaßnahmen und Geld-Boni freuen. Ein Überblick!

Auch im Jahr 2023 gibt es von der Regierung diverse Geld-Boni.
Auch im Jahr 2023 gibt es von der Regierung diverse Geld-Boni.
Getty Images/iStockphoto (Symbolbild)

Unter dem Slogan "Ciao ohne Au" weist das Finanzministerium in einer aktuellen Kampagne auf die seit heuer geltende Abschaffung der kalten Progression hin. Mit einem Augenzwinkern werden die zahlreichen Anti-Teuerungs-Maßnahmen aufgezählt. Die finanziellen Entlastungen können mit dem Entlastungsrechner des Finanzministeriums individuell berechnet werden.

Vor allem kleine und mittlere Einkommen profitieren besonders. So wurden die untersten beiden Tarifstufen über die Höhe der Inflationsrate hinaus angehoben. Bisher waren Steuerzahler ab einer Einkommensgrenze von 11.000 Euro steuerpflichtig – seit heuer liegt diese Grenze bei 11.693 Euro. Für das gesamte Kalenderjahr 2023 kommt zudem für die dritte Tarifstufe ein Mischsteuersatz von 41 Prozent zu Anwendung. Im Jahr 2024 beträgt der Steuersatz für die dritte Tarifstufe dann 40 Prozent. Die zweite Tarifstufe wird ab 2023 auf 30 Prozent gesenkt, diese wurde im Vorjahr noch mit dem Mischsatz in Höhe von 32,5 Prozent berechnet.

"Was notwendig ist"

"Die Bundesregierung stellt das an Hilfen zur Verfügung, was notwendig ist. Das haben wir in den vergangenen Monaten mehrfach bewiesen – und wir tun das weiterhin. Denn jetzt hat oberste Priorität, die Kaufkraft zu erhalten", erklärt Finanzminister Magnus Brunner. Und: "Der Budgetdienst des Parlaments bestätigt: Wir haben durch unsere Hilfen kleine Einkommen um bis zu 10 Prozent erhöht. Wir sorgen mit zahlreichen Entlastungmaßnahmen dafür, dass den Menschen dauerhaft mehr Netto vom Brutto bleibt. Denn wir können es uns nicht leisten, jetzt nicht zu helfen."

Die Bundesregierung hat für den Zeitraum 2022 bis 2026 Entlastungs- und Anti-Teuerungsmaßnahmen von über 40 Milliarden Euro beschlossen. Die Maßnahmen umfassen einerseits kurzfristige, temporäre Entlastungsmaßnahmen, die entweder bereits 2022 ausbezahlt wurden oder deren Auszahlung 2023/2024 stattfindet. Diese Maßnahmen führen zu einer unmittelbaren Entlastung von Menschen und Unternehmen in unserem Land, sichern damit die Kaufkraft der Haushalte und die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Industrie.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung strukturelle Maßnahmen umgesetzt, die jahrelang gefordert wurden – in erster Linie die Abschaffung der kalten Progression sowie die Indexierung der Sozialleistungen. Diese Maßnahmen bewirken eine permanente Entlastung der Menschen in Österreich und sorgen für eine gerechtere Gesellschaft.

Maßnahmen 2022

Im Jahr 2022 beliefen sich die auszahlungsseitigen Entlastungsmaßnahmen auf 5,7 Mrd. Euro:

➤ Klima- und Anti-Teuerungsbonus in der Höhe von 3,94 Mrd. Euro per Ende Dezember 2022 (aktuell finden noch ausstehende Auszahlungen statt)

➤ 0,45 Mrd. Euro für die außerordentliche Einmalzahlung an Pensionistinnen und Pensionisten im September 2022

➤ In Summe 0,42 Mrd. Euro für die Einmalzahlungen an vulnerable Gruppen im Jänner, April und September 2022

➤ 0,35 Mio. Euro für den Energiekostenausgleich (150 Euro-Gutschein) per Ende Dezember 2022 (Gesamtvolumen: 0,6 Mrd. Euro, weitere Auszahlungen in 2023)

➤ 0,34 Mrd. Euro für die Einmalzahlung der Sonder-Familienbeihilfe iHv. 180 Euro im August 2022

➤ 0,11 Mrd. Euro wurden der AMA für den Teuerungsausgleich für die Landwirtschaft zur Verfügung gestellt und 0,08 Mrd. Euro wurden der aws für die ersten Auszahlungen für den Energiekostenzuschuss I für Unternehmen überwiesen.

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    Sämtliche Entlastungsmaßnahmen in Österreich.
    Sämtliche Entlastungsmaßnahmen in Österreich.
    zVg

    Maßnahmen 2023

    Ab 2023 folgen weitere temporäre, auszahlungsseitige Maßnahmen die für eine spürbare Entlastung sorgen werden und – insbesondere betreffend den Stromkostenzuschuss – eine inflationsdämpfende Wirkung ausüben werden. Diese Maßnahmen summieren sich auf 12,5 Mrd. Euro:

    ➤ Der Stromkostenzuschuss für private Haushalte ("Strompreisbremse") mit einem geschätzten Volumen von 3,8 Mrd. Euro

    ➤ Für den Energiekostenzuschuss I (inkl. Verlängerung) sowie für den Energiekostenzuschuss II werden in Summe Auszahlungen bis zu 7,3 Mrd. Euro geschätzt

    ➤ 0,6 Mrd. Euro stellt die Bundesregierung für die Abfederung der gestiegenen Netzverlustkosten für Haushalte und Unternehmen bereit

    ➤ An die Länder werden 0,45 Mrd. Euro für den Wohn- und Heizkostenzuschuss überwiesen

    ➤ Die Strompreiskompensation für energieintensive Unternehmen zur Abfederung der indirekten CO2-Kosten beläuft sich auf 0,23 Mrd. Euro

    ➤ Für den Wohnschirm werden 2022 bis 2026 in Summe 0,11 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt

    Hinzu kommt eine Reihe von investiven Maßnahmen mit dem Ziel die Energieunabhängigkeit Österreichs zu stärken und die Energiepreise mittelfristig auf ein niedrigeres Niveau zurückzuführen (z.B. Investitionsoffensive in Erneuerbare Energien & Speicher, Förderung alternativer, dekarbonisierter Antriebe, Photovoltaik "Fast Track", Energieberatungen).

    Diese Aufstockungen größtenteils bereits bestehender Förderungen belaufen sich in Summe auf 0,54 Mrd. Euro. Ferner wurden auch zusätzliche Mittel für den öffentlichen Verkehr (Verkehrsdienstverträge inkl. Wertsicherung, KlimaTicket und regionale Klimatickets) iHv. 0,84 Mrd. Euro 2022-2025 sowie 0,13 Mrd. Euro für die Wertsicherung der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt bereitgestellt.

    Die ab 2023 permanent geltende Indexierung der Sozialleistungen (inkl. der Valorisierung des Kinderabsetzbetrags) beläuft sich auf 3,6 Mrd. Euro im Zeitraum 2023 bis 2026. Auch bei den Steuern hat die Bunderegierung sowohl temporäre als auch strukturelle, dauerhaft wirkende Entlastungen umgesetzt, die sich in Summe auf 23,7 Mrd. Euro bis 2026 belaufen:

    ➤ Die Abschaffung der kalten Progression führt zu einer Entlastung von 18,7 Mrd. Euro in den Jahren 2023 bis 2026 (Basis: Zahlungswirksamkeit; bezogen auf die Veranlagungsjahre 2023-2026 beträgt die Gesamtentlastung 20,3 Mrd. Euro)

    ➤ Das Entlastungsvolumen der Senkung des Dienstgeber-Beitrags zum FLAF beläuft sich bis 2026 auf 1,5 Mrd. Euro

    ➤ Die Anhebung der Grenzen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft entlastet Bäuerinnen und Bauern mit 0,04 Mrd. Euro bis 2026

    ➤ Die temporären einzahlungsseitigen Maßnahmen summieren sich auf 3,4 Mrd. Euro. Darunter fallen der Teuerungsabsetzbetrag iHv. 500 Euro, die steuer- und abgabenfreie Teuerungsprämie, die Senkung der Energieabgaben um rd. 90%, der Kostenausgleich für Pendlerinnen und Pendler (Erhöhung Pendlerpauschale um 50%, Vervierfachung Pendlereuro, Einmalzahlung für Negativsteuerbezieher:innen), die Erhöhung des Kindermehrbetrags sowie das Vorziehen der Erhöhung des Familienbonus Plus und des Kindermehrbetrags auf rückwirkend 1.1.2022 sowie der Kostenausgleich für den Agrardiesel.

    Zudem hat die Bundesregierung drei wesentliche außerbudgetäre Entlastungsmaßnahmen beschlossen, die sich auf 1,7 Mrd. Euro summieren:

    ➤ Die Senkung des Beitrags zur Unfallversicherung bewirkt bis 2026 ein Entlastungsvolumen von 0,52 Mrd. Euro

    ➤ Die Aussetzung der Erneuerbaren-Förderpauschale 2022 und 2023 beläuft sich auf 0,7 Mrd. Euro

    ➤ Die Aussetzung des Erneuerbaren-Förderbeitrags 2022 beträgt 0,52 Mrd. Euro

    "Energiekosten belasten Menschen"

    "Die durch den russischen Angriffskrieg herbeigeführten hohen Energiekosten belasten die Menschen in unserem Land. Als Bundesregierung haben wir bereits eine Vielzahl an Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Damit unterstützen wir Familien, Haushalte und Betriebe in dieser herausfordernden Phase", so Finanzminister Brunner.

    Und ergänzt: "Wir haben im Vorjahr deutlich mehr für die Krisenbekämpfung ausgegeben und an die Menschen zurückgegeben, als wir mehr eingenommen haben. Konkret wurden im Vorjahr 5,7 Mrd. Euro für Entlastungs- und Teuerungsmaßnahmen ausgegeben, 3,8 Mrd. Euro musste für die Beschaffung der strategischen Gas-Reserve aufgewendet werden und 2,8 Mrd. Euro betragen die höheren Refinanzierungskosten."

    "Meine Aufgabe als Finanzminister ist und bleibt, die langfristige Entwicklung und das Budget im Auge zu behalten. Deshalb fordere ich eine Rückkehr zur nachhaltigen Budgetpolitik auch bei allen anderen, vor allem bei den hochverschuldeten Euro-Staaten ein. Die Handlungsfähigkeit des Staates muss unser oberstes Ziel sein und bleiben."

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      Helmut Graf
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