Sie behält Job
Alko-Fahrt: Polizistin muss 7.500 Euro Strafe zahlen
Sie krachte mit 1,1 Promille in ein Brückengeländer in Lebring-St.Margarethen (Stmk.). Danach bot die betrunkene Beamtin einer Zeugin Schweigegeld an.
Am 16. März fuhr eine steirische Polizistin mit überhöhter Geschwindigkeit frontal in ein Brückengeländer und überlebte. Die 32-Jährige war zwar nicht im Dienst, jedoch stark alkoholisiert, als sie den Unfall in Lebring-St.Margarethen (Stmk.) verursachte.
Sie saß auch nicht alleine im Wagen, ihre jugendliche Tochter war Beifahrerin. Beide wurden zum Glück nur leicht verletzt. Auch ein Diensthund befand sich während des Crashs im Wagen, der beim Öffnen der Hundebox ausbüxte und erst Stunden später gefunden wurde. Die Feuerwehr musste mit 19 Mann ausrücken und das Brückengeländer abschneiden, um das Auto überhaupt bergen zu können.
Die Beamtin hatte mit 1,1 Promille noch am Unfallort versucht, einer Zeugin Schweigegeld anzubieten. Doch diese entschied sich, detailreich zu erzählen, was wirklich passiert war. Wenig später musste sich die Mitarbeiterin einer Landespolizeidirektion am Bezirksgericht Leibnitz (Stmk.) verantworten. Sie bereute ihre Tat zutiefst. "Ich bin wirklich nicht so, ich halte sonst die anderen immer vom Trinken ab", weinte sie auf der Anklagebank. Am schicksalshaften Tag hatte ihr Mann am Vormittag ebenfalls einen Unfall gehabt. Auf den Schock hatte die Beamtin etwas mit ihrer Mutter getrunken. Später hatte sie noch eine Freundin getroffen und "es ist einfach lustig geworden", erklärte ihr Verteidiger beim Prozess den Alkoholkonsum.
"Kriminelle Energie"
Nur wenig nach dem Treffen mit ihrer Freundin war Schluss mit lustig und sie krachte ins Brückengeländer. "Ich werde sicher kein Auto mehr angreifen, wenn ich getrunken habe", gelobte die Polizeibeamtin.
Die 32-Jährige wurde schuldig gesprochen und wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 1.080 Euro verurteilt. Sie zitterte danach monatelang, ob sie ihren Job behalten würde. Das Disziplinarverfahren ist nun abgeschlossen. Sie muss eine Strafe von 7.500 Euro zahlen, darf aber weiterhin als Polizistin arbeiten.
"Das Einschreiten der Exekutive wird gerade in diesem Bereich von der Bevölkerung einerseits stark gefordert und andererseits von den betroffenen Kfz-Lenkern als besonders restriktiv erlebt. Umso schädlicher ist es daher für das Ansehen der Polizei, wenn ein Polizist selbst in diesem Bereich straffällig wird", so die Disziplinarbehörde laut "Presse".
Besonders schwer wiegt dabei der Bestechungsversuch, die 32-Jährige habe damit "eine gewisse kriminelle Energie" zur Schau gestellt. Diese sei nicht mit "der moralischen Erwartungshaltung an eine Polizistin in Einlang zu bringen."
Für eine Entlassung der inzwischen alleinerziehenden Beamtin gebe es dennoch keine ausreichende Gründe. Die Beamtin habe genug gelitten. Sie hat nicht nur ihren Ruf und ihre Ehe eingebüßt, sondern insgesamt 65.000 Euro für den Unfall bezahlt.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Eine steirische Polizistin verursachte mit 1,1 Promille einen Unfall, bei dem sie in ein Brückengeländer krachte und versuchte, einer Zeugin Schweigegeld anzubieten
- Trotz einer Strafe von 7.500 Euro und dem Verlust ihres Rufs und ihrer Ehe darf sie weiterhin als Polizistin arbeiten, da keine ausreichenden Gründe für eine Entlassung vorliegen