Ärger über Hotel

"Albtraum-Trip": 2 von 7 Pools befüllt – Familie klagt

Leere Pools, eine desolate Anlage – der Urlaub in einem Hotel in Ägypten wurde für eine Familie zum Albtraum-Trip, sie klagt jetzt den Veranstalter.

Tanja Horaczek
"Albtraum-Trip": 2 von 7 Pools befüllt – Familie klagt
Nach Albtraum-Urlaub in Ägypten klagt die Familie den Veranstalter auf Ausgleichsentschädigung.
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Auf diesen Urlaub hatte sich eine fünfköpfige Familie aus NÖ schon lange gefreut. Doch der Trip in das 5-Sterne-Hotel in Ägypten wurde zum Desaster. Leere Pools, lose Fliesen, freiliegende Kabel und desolate Zimmer setzten der Urlaubsfreude einen Dämpfer. Jetzt wurde gegen den Reiseveranstalter wegen Anspruch auf Entschädigung Klage eingereicht.

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    Die Pools waren desolat und nur zur Hälfte befüllt.
    Die Pools waren desolat und nur zur Hälfte befüllt.
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    Nur 2 statt 7 Pools befüllt, Anlage mangelhaft

    "So haben wir uns unseren Urlaub nicht vorgestellt", teilt Robert K. (Name auf Wunsch geändert) aus dem Industrieviertel mit. Die fünfköpfige Familie hatte schon vom ersten Tag an Probleme im 5-Sterne-Hotel in Ägypten. "Die Anlage sollte 7 Pools mit verschiedenen Aktivitäten haben, doch nur 2 waren befüllt. Deutschsprachige Kinderbetreuung gab es auch nicht. Und die gesamte Anlage war mangelhaft", kritisiert er.

    Die Poolfliesen lösten sich und stellten eine Gefahr dar. Eines der drei Kinder schnitt sich sogar die Fußflächen auf. "Auch das Zimmer war eine Katastrophe. Die Klimaanlage war defekt und tropfte stark. Und wir hatten Probleme mit der Zimmerkarte und mussten Stunden vor dem Zimmer ausharren, bis ein Hotelmitarbeiter uns die Tür öffnen konnte", erzählt der Angestellte.

    "Immerhin mussten wir für unsere langersehnte Erholung 4.370 Euro für 10 Tage hinblättern", ärgert er sich. Trotz mehrmaligen Beschwerden bei der Reiseleitung vor Ort soll die Familie ignoriert worden sein. "Wir haben auch sofort nach der Heimreise jegliche Mängel dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt, doch dieser wollte uns mit einem lapidaren Geldbetrag abspeisen. Jetzt wird geklagt", so der Angestellte.

    Obstkorb als Entschädigung

    Vom Reiseveranstalter bekam die Familie folgende Antwort (sh. Bilderserie) auf die Beschwerden: "Es ist zu keinen gleichlautenden Beschwerden im selben Zeitraum gekommen." Der Familie sei vor Ort ein Obstkorb und ein Bändchen (Anm.: für ein anderes Hotel) ohne Aufpreis angeboten worden, dies sei angenommen worden: "Somit sind die behaupteten Mängel kompensiert."

    Laut dem Anwalt der Familie sollen die Chancen für Entschädigungszahlungen gut stehen. "Zeugen aus dem Urlaub - mit ähnlichen Beschwerden - gibt es genug", schließt der Familienvater ab.

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      Das Hotel wird vor allem wegen der vielfältigen Poollandschaft gebucht. Doch die gab es nicht.
      Das Hotel wird vor allem wegen der vielfältigen Poollandschaft gebucht. Doch die gab es nicht.
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