Politik

Akten fehlen Blümel schon wieder Fall für Höchstgericht

Bundespräsident Van der Bellen wendet sich erneut an den Verfassungsgerichtshof, weil die gelieferten Blümel-Akten unvollständig sein sollen.

Leo Stempfl
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Bundespräsident Van der Bellen und Gernot Blümel bei der Angelobung der Übergangsregierung 2019.
Bundespräsident Van der Bellen und Gernot Blümel bei der Angelobung der Übergangsregierung 2019.
Florian Schroetter / EXPA / picturedesk.com

Mit Verweis auf den Datenschutz und hochsensible Daten seiner Mitarbeiter wollte Finanzminister Gernot Blümel erst kaum Akten an den Ibiza-U-Ausschuss liefern. Der Verfassungsgerichtshof erkannte Anfang März, dass er die Akten liefern muss. Als das im Mai noch immer nicht geschehen war, suchte man um Exekution des Erkenntnisses beim Bundespräsidenten an. 

Tags darauf trafen über 60.000 ausgedruckte und "geheime" Seiten bei der Parlamentsdirektion ein, nach Protest auch per USB-Stick. Die letzte Tranche kam am 16. Juni, doch essenzielle Teile sollen noch fehlen, bemängelt die Opposition. Wie die APA nun berichtet, hat sich der Bundespräsident deswegen erneut an den VfGH gewandt.

Das soll fehlen

Bis 25. Juni muss dieser nun antworten, ob er seinen Exekutionsantrag aufrechterhält und ob der Bundespräsident erneut tätig werden soll. Bei diesem ging es um die Unterhaltungen zwischen Mitarbeitern des Finanzministeriums und EX-ÖBAG-Chef Thomas Schmid (damals Generalsekretär im Finanzministerium) sowie um andere Korrespondenzen mit Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP).

Prompt repliziert das Finanzministerium – per Aussendung. "Nach Beendigung des Rechtsweges am 6. Mai 2021 wurden noch am selben Tag sämtliche Akten und Unterlagen an den Untersuchungsausschuss geliefert", heißt es darin. Alle Mitarbeiter hätten das auch per "Vollständigkeitserklärung" bestätigt.

"Das BMF hat mittlerweile den Präsidenten der Finprok, der sehr intensiv in die gesamte Aktenlieferung eingebunden war, ersucht, den Herrn Bundespräsidenten und den VfGH umfassend über die erfolgten Lieferungen, den gesamten Prozess und die Detailabläufe zu informieren. Das BMF weist den Pauschalvorwurf eines Fehlverhaltens gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurück."