Niederösterreich

AK-Tipp: Urlaub verfällt nicht automatisch

"Nach der Kündigung habe ich eine Abrechnung bekommen, wo nur für die letzten drei Jahre Urlaubsersatzleistung aufscheint", so Andrea F.

Niederösterreich Heute
AK-Tipp: Urlaub verfällt nicht automatisch
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich/Vyhnalek

Leserin Andrea F. fragt: "Nach der Kündigung habe ich eine Abrechnung bekommen, wo nur für die letzten drei Jahre Urlaubsersatzleistung aufscheint. Ich hatte aber viel mehr Urlaub stehen. Ist das korrekt?"

"Es ist im Prinzip richtig, dass laut Urlaubsgesetz der Urlaubsanspruch verjährt, wenn er nicht innerhalb von zwei Jahren ab Beginn des Urlaubsjahres konsumiert wird. Der Oberste Gerichtshof hat letztes Jahr aufgrund eines EuGH-Urteils entschieden, dass die Verjährung nicht automatisch nach diesen drei Jahren eintritt", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

Arbeitgeber müssen aufmerksam machen

Und weiter: "Vielmehr müssen Arbeitgeber auf die drohende Verjährung aufmerksam machen und die Arbeitnehmer auffordern, Urlaub zu konsumieren. Ein Arbeitnehmer kann seinen Urlaub ja nicht einseitig antreten, sondern ist auf eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber angewiesen."

"Bei Problemen beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NO-Vorsitzender Markus Wieser.

Weitere Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000

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    Auf den Punkt gebracht

    • Die Arbeiterkammer Niederösterreich klärt auf, dass Urlaubsansprüche nicht automatisch nach drei Jahren verfallen, sondern Arbeitgeber ihre Mitarbeiter auf die drohende Verjährung hinweisen und zum Urlaubskonsum auffordern müssen
    • Arbeitnehmer können ihren Urlaub nicht einseitig antreten und sollten bei Problemen die Beratung der Arbeitsrechtsexperten der AK in Anspruch nehmen
    red
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