Niederösterreich
AK-Tipp: Unterhaltsabsetzbetrag bei Alimenten
"Ich zahle für meinen Sohn Unterhalt an sie. Kann ich diese Belastung teilweise von der Steuer absetzen?, fragt David W. – die AK klärt auf.
"Heute"-Leser David W. fragt: "Ich lebe getrennt von meiner Frau und zahle für meinen 13-jährigen Sohn Unterhalt an sie. Kann ich diese Belastung teilweise von der Steuer absetzen?"
"Ja, für Kinder, die nicht im selben Haushalt leben, für die Sie aber nachweislich den gesetzlichen Unterhalt zahlen, können Sie einen Unterhaltsabsetzbetrag von aktuell 35 Euro monatlich bei der Steuer geltend machen", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
"Ergibt sich aus einem Gerichtsurteil"
Und weiter: "Der Betrag, den Sie als Unterhalt zahlen müssen, ergibt sich aus einem Gerichtsurteil, gerichtlichen Vergleich oder einem schriftlichen Vertrag. Liegt nichts davon vor, dann steht der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zu, wenn Sie den sogenannten Regelbedarfssatz leisten, welcher vom Alter des Kindes abhängig ist."
AK hilft weiter
"Bei Fragen und Problemen beraten Sie unsere Experten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Weiter Infos: AK-Steuerrecht unter der Tel.: 057171-28000
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- David W., ein Leser von "Heute", fragt, ob er den Unterhalt, den er für seinen 13-jährigen Sohn zahlt, steuerlich absetzen kann
- Die AK Niederösterreich bestätigt, dass ein Unterhaltsabsetzbetrag von 35 Euro monatlich geltend gemacht werden kann, sofern der gesetzliche Unterhalt nachweislich gezahlt wird