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AK-Tipp – Pflegefreistellung bei krankem Kind

"Ich war dieses Jahr schon eine Woche in Pflegefreistellung. Kann ich eine weitere Woche in Anspruch nehmen?", fragt "Heute"-Leserin Martina K.

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AK-Tipp – Pflegefreistellung bei krankem Kind
AK Niederösterreich

"Heute"-Leserin Martina K. fragt: "Mein 9-jähriger Sohn hat eine fiebrige Erkältung. Ich war dieses Jahr aber schon eine Woche in Pflegefreistellung. Kann ich eine weitere Woche in Anspruch nehmen?"

"Für ein leibliches Kind, Wahl- oder Pflegekind bis zum 12. Lebensjahr haben Sie Anspruch auf eine zweite Woche Pflegefreistellung. Da diese Voraussetzung in Ihrem Fall zutrifft, können Sie eine weitere Woche in Anspruch nehmen, sofern es sich um eine neue Erkrankung handelt. Falls Ihr Arbeitgeber eine ärztliche Bestätigung für den Nachweis des Pflegebedarfs verlangt, muss er dieses Attest auch bezahlen", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

AK hilft weiter

"Haben Sie weitere Fragen oder Probleme? Unsere Arbeitsrechtsexperten beraten Sie kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NO-Vorsitzender Markus Wieser.

Weitere Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000.

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