Niederösterreich

AK rät: Schwerarbeit feststellen lassen

"Ich habe einen negativen Bescheid bekommen", so Franz B., er arbeitete seit 20 Jahren als Kanalarbeiter. Die AK klärt auf.

Erich Wessely
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich

Mythos oder Wahrheit? "Heute"-Leser Franz B. fragt: „Ich arbeite seit 20 Jahren als Kanalarbeiter. Mein Kollege konnte mit 60 Jahren wegen Schwerarbeit in Pension gehen. Ich habe jedoch einen negativen Bescheid bekommen. Was soll ich tun?“

"Es ist leider ein Mythos"

"Es ist leider ein Mythos, dass, wenn ein Unternehmen etwas als Schwerarbeit meldet, die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) dies in jedem Einzelfall ebenfalls anerkennt. In der Praxis wird jeder Sachverhalt überprüft. Es können Unterschiede bei den Arbeitszeiten oder auch bei der Art der Tätigkeit vorliegen. Unser Tipp: Nicht bis zum Pensionsantrag warten, sondern schon früher einen Feststellungsantrag bei der PVA stellen. Dieser Antrag ist ab Vollendung des 50. Lebensjahres möglich. Einen negativen Bescheid sollte man unbedingt vor Gericht bekämpfen", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

"Haben Sie weitere Fragen?"

„Haben Sie weitere Fragen? Unsere Sozialrechtsexperten beraten Sie kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NO-Vorsitzender Markus Wieser.

Weitere Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Telefonnummer: 057171-22 000.

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