Niederösterreich

AK: Minusstunden abziehen ist nicht erlaubt

"Darf mein Chef mir Minusstunden vom offenen Gehalt abziehen, weil ich zu wenig eingeteilt war?", fragt Leser Dietmar P. Die AK klärt auf.

Erich Wessely
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich/Vyhnalek

Leser Dietmar P. fragt.: „Mein Chef und ich haben eine ,Einvernehmliche' vereinbart. Darf er mir Minusstunden vom offenen Gehalt abziehen, weil ich zu wenig eingeteilt war?“

Minusstunden: AK klärt auf

"Bei einer einvernehmlichen Auflösung haben Sie Anspruch darauf, dass Ihnen Ihr nicht verbrauchter Urlaub und die anteiligen Sonderzahlungen, also Urlaubs- und Weihnachtsgeld, ausbezahlt werden. Wenn während Ihrer Beschäftigung Minusstunden entstanden sind, weil Sie von Ihrem Arbeitgeber zu weniger als den vereinbarten Stunden eingeteilt waren, dürfen Ihnen diese Stunden nicht vom noch offenen Gehalt abgezogen werden – unabhängig davon, ob „Einvernehmliche“ oder Kündigung. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen auch nicht vorschreiben, für die Minusstunden offenen Urlaub oder Zeitausgleich zu konsumieren", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

Arbeitsrechtsexperten beraten

„Bei Problemen beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NO-Vorsitzender Markus Wieser.

Weitere Infos beim AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Telefonnummer 057171-22 000

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