Niederösterreich

AK: Keine Rezeptgebühren bei geringem Einkommen

Leser Franz V. fragt: "Ich bin alleinstehend, chronisch krank. Seit ich arbeitslos bin, sind die Rezeptgebühren kaum noch leistbar. Gibt es Hilfe?"

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AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich

Ja! Mit geringem Einkommen haben Sie Anspruch auf Rezeptgebührenbefreiung. Bei 14 Bezügen pro Jahr – wie z. B. bei der Pension – ist die Befreiung bei einem Einkommen bis 1.030,49 Euro netto für Alleinstehende möglich. Für Arbeitslose ist die Grenze 1.202,24 Euro, weil das Arbeitslosengeld nur 12-mal pro Jahr ausbezahlt wird.

Bei überdurchschnittlichen finanziellen Aufwendungen aufgrund der Erkrankung wird der Richtsatz für Arbeitslose auf 1.382,57 Euro angehoben. Für Ehepaare gibt es eigene Grenzen. Den Antrag stellen Sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse.

AK-Sozialrecht

„Haben Sie weitere Fragen? Unsere Sozialrechtsexperten beraten Sie kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NO-Vorsitzender Markus Wieser.

AK-Sozialrecht unter der Telefonnummer 057171-22 000