Warnung an Konsumenten

AK enthüllt – diese Gefahren lauern in Weihnachtskeksen

Es ist vor Weihachten sehr gefragt: Backzubehör in allen Variationen. Doch jetzt warnt die Arbeiterkammer vor den Gefahren, die in Keksen lauern.

Oberösterreich Heute
AK enthüllt – diese Gefahren lauern in Weihnachtskeksen
Die Arbeiterkammer und Global 2000 warnen vor den Risiken, die immer wieder in Back-Utensilien lauern. (Symbolbild)
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Matten und Formen, Teigspachteln aus Silikon und Kunststoff sowie beschichtetes Backpapier verwandeln nun wieder viele Küchen in süße Werkstätten. Bei allem vorweihnachtlichen Eifer darf man eines nicht vergessen: Die Artikel können Schadstoffe enthalten.

Die Konsumentenschützer der AK Oberösterreich und Global 2000 wollten auf Nummer sicher gehen: Die Experten nahmen insgesamt 28 Utensilien unter die Lupe. Sie wurden auf besonders besorgniserregende Stoffe getestet ("Substances of Very High Concern", kurz: SVHC).

Negativ für Gesundheit und Umwelt
SVHC bergen die Gefahr verschiedener negativer Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Sie können zum Beispiel Krebs verursachen, die DNA schädigen, das Hormonsystem aus dem Gleichgewicht bringen oder schwer abbaubar und giftig sein.
Trotzdem sind diese Substanzen in Alltagsgegenständen erlaubt. Konsumenten haben dank der Europäischen Chemikalienverordnung das Recht, vom Hersteller oder Händler eines Produktes zu erfahren, ob besonders besorgniserregenden Substanzen enthalten sind. Das gilt aber nur, wenn mehr als 0,1 Prozent vorkommen.

Zwar wurden in keiner der untersuchten Proben SVHC über der gesetzlichen Berichtsgrenze gefunden. Aber: Alle Silikonprodukte waren mit Cyclosiloxanen belastet. Die Materialien können auf das Backgut übergehen und sich so im Körper anreichern. In höheren Mengen sind sie giftig.

Kaum Auskunft

Was die Konsumentenschützer anprangern: ein unbefriedigendes Auskunftsrecht. Wird bei einem Unternehmen angefragt, ob ein Produkt SVHC enthält, muss es nur antworten, wenn SVHC über 0,1 Prozent enthalten sind. Keine Rückmeldung kann entweder bedeuten, dass der Wert nicht überschritten wurde oder dass die Firma ihrer Verpflichtung einfach nicht nachkommt. Zudem haben Hersteller für die Antwort 45 Tage Zeit.

Kammer und Global 2000 haben geprüft, ob sich Händler und Produzenten an die Auskunftspflicht halten. Das Ergebnis: Nur elf der 28 geprüften Unternehmen lieferten eine klare Rückmeldung. Dabei sollten Hersteller so transparent wie möglich sein, betont die AK.

App als Erleichterung für Konsumenten:

  • Um Konsumenten die Anfrage nach SVHC zu erleichtern, wurde die App Scan4Chem entwickelt.
  • Damit können Produkte einfach gescannt und Firmen direkt um Auskunft ersucht werden.
  • Ziel ist es, dass künftig weniger SVHC verwendet werden sowie eine klare und transparente Kennzeichnung.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Die Arbeiterkammer warnt vor möglichen Schadstoffen in Backzubehör wie Silikonmatten und beschichtetem Backpapier, die in Weihnachtskeksen landen können
    • Obwohl keine besorgniserregenden Stoffe über der gesetzlichen Grenze gefunden wurden, kritisieren Konsumentenschützer die unzureichende Auskunftspflicht der Hersteller, da viele Unternehmen keine klaren Informationen liefern
    red
    Akt.