Niederösterreich

AK: Arbeitsverhältnis bleibt aufrecht bei Insolvenz

„Meine Firma hat Insolvenz angemeldet. Muss ich weiter für die Firma arbeiten und wie komme ich zu meinem Geld?, fragt Linda G. Die AK klärt auf.
Erich Wessely
13.06.2023, 14:25

"Heute"-Leserin Linda G. fragt: „Meine Firma hat Insolvenz angemeldet. Muss ich weiter für die Firma arbeiten und wie komme ich zu meinem Geld?

"Durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wie bei kika/Leiner wird Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis nicht automatisch beendet, es bleibt weiter aufrecht! Sie müssen also weiterarbeiten. Ihre offenen Forderungen sind grundsätzlich durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds gesichert", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

Forderungen müssen gerichtlich angemeldet werden

Und weiter: "Damit das Entgelt ausbezahlt werden kann, müssen diese Forderungen gerichtlich angemeldet und bei der IEF-Service GmbH beantragt werden. Die AK unterstützt und vertritt ihre Mitglieder durch den ISA (Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer), damit die offenen Ansprüche so rasch wie möglich ausbezahlt werden können."

AK hilft weiter

„Unsere Arbeitsrechtsexperten beraten Sie kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Telefonnummer: 057171-22 000

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