Beschwerde abgelehnt
AfD für Gericht nun "gesichert rechtsextremistisch"
Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen darf den Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das entschied das Gericht.
Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen darf den Landesverband der AfD (Alternative für Deutschland) als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag in Bautzen. Das Gericht wies damit die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurück, das im vergangenen Juli einen Eilantrag der AfD gegen diese Einstufung abgelehnt hatte. (3 B 127/24)
Der Landesverfassungsschutz stufte die sächsische AfD im Dezember 2023 als gesichert rechtsextremistisch ein. Die Partei hat in Sachsen nach jüngsten Zahlen rund 1.300 Mitglieder. Deren Jugendorganisation Junge Alternative führte der Verfassungsschutz schon seit April 2023 als gesichert rechtsextremistisch.
Partei legte Beschwerde ein
Mit einem Eilantrag gegen ihre Einstufung hatte die AfD vor dem Verwaltungsgericht Dresden keinen Erfolg. Es lägen "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte" dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die "gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen" und "gegen das Demokratieprinzip" gerichtet seien, erklärte das Gericht bei seiner Entscheidung im vergangenen Jahr.
Zur Begründung verwies das Verwaltungsgericht damals auch auf eine Zusammenarbeit von Vertretern der AfD mit Rechtsextremisten sowie verfassungsfeindlichen Organisationen. Bei diesen handle es sich um Gruppierungen, die sich etwa antisemitisch geäußert, die demokratische Grundordnung und den Rechtsstaat herabgewürdigt und das Demokratieprinzip infrage gestellt hätten.
So begründet Gericht das Urteil
Die von der AfD nun mit der Beschwerde vorgelegten Gründe führten nach einer Prüfung durch das Oberverwaltungsgericht nicht zu einer Änderung des Beschlusses. Die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts habe der Beschwerdeführer ebenso wenig durchgreifend infrage gestellt wie die rechtlichen Schlussfolgerungen, erklärte das OVG. Der Beschwerdeführer müsse angeben, aus welchen Gründen er die angefochtene Entscheidung für unrichtig halte. Eine bloße Wiederholung der Argumente im erstinstanzlichen Fall reiche nicht aus. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Auch die Landesverbände der AfD in Thüringen und Sachsen-Anhalt werden von den jeweiligen Verfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt den Bundesverband der Partei bislang als einen sogenannten Verdachtsfall. Die AfD ging auf Bundes- und Landesebene bereits mehrfach juristisch gegen Einstufungen und Maßnahmen der Verfassungsschutzbehörden vor, erlitt dabei aber immer wieder Niederlagen.
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Auf den Punkt gebracht
- Das sächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Landesverband der AfD in Sachsen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden darf.
- Die AfD hatte gegen diese Einstufung Beschwerde eingelegt, konnte jedoch weder die tatsächlichen Feststellungen noch die rechtlichen Schlussfolgerungen des Verwaltungsgerichts überzeugend infrage stellen.