Gesundheit
Ärztekammer empfiehlt jetzt Corona-Kreuzimpfung
Wird nach dem Erststich mit AstraZeneca für den Zweitstich ein mRNA-Vakzin verabreicht, ist der Impfschutz höher als beim gleichen Vakzin.
Am Montag hat das Nationale Impfgremium (NIG) seine Schutzimpfungs-Anwendungsempfehlung aktualisiert, demnach soll die Kreuzimpfung auf Patientenwunsch angeboten werden. In mehreren Ländern wird diese Kreuz- oder Mischimpfung bereits durchgeführt, in Deutschland wird dies auch von der zuständigen Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen.
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Denn nach aktuellen Studienergebnissen ist die Immunantwort nach heterologem Impfschema (Vektoren/mRNA-Impfstoff) der Immunantwort nach homologer Vektoren-Impfserie (zwei Impfstoffdosen "Vaxzevria" von AstraZeneca) deutlich überlegen, heißt es in der STIKO-Empfehlung.
Sehr ermutigende Studienergebnisse für Kreuzimpfungen
"Ich würde als Zweitimpfung empfehlen, einen mRNA-Impfstoff zu wählen", sagte Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, im "Ö1"-Mittagsjournal. Denn die Studienergebnisse "sind sehr ermutigend. Es macht aber auch nichts, wenn man sich zwei Mal mit dem selben Impfstoff impfen lässt. Wichtig ist, dass man sich zwei Mal impfen lässt", sagte der Ärztekammerpräsident. Durch das heterologe Schema kann auch der Abstand zwischen den Impfungen verkürzt werden, sagte Szekeres.
Drei Tage Schonung nach der Impfung
Das NIG hat in seiner aktualisierten Anwendungsempfehlung für die Corona-Schutzimpfung auch den Passus ergänzt, dass drei Tage nach der Impfung körperliche Schonung empfohlen wird, Leistungssport sollte überhaupt vermieden werden.
Für Wiedergenesene reicht eine Impfung
Für Genesene ist eine einmalige Impfung ausreichend. Diese wird nun bereits vier Wochen nach der Infektion oder Erkrankung eindeutig empfohlen. Grund für die nunmehrige Empfehlung ist die Ausbreitung der infektiöseren Delta-Variante. Insbesondere im internationalen Reiseverkehr kann eine zweite Dosis aber auch vorgeschrieben sein. In solchen Fällen soll diese auch gegeben werden, entspricht dies doch der Zulassung und darf nicht vorenthalten werden, schreibt das NIG. Bei Genesenen ist jedoch bei einer zweimaligen Impfung eine erhöhte Rate an Impfreaktionen möglich.