Politik

Aufregung über Masken-Muffel im Parlament 

In Innenräumen, wo einander fremde Menschen begegnen, muss eine FFP2-Maske getragen werden. Im Parlament gibt es hingegen nur eine Empfehlung. 

Michael Rauhofer-Redl
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Nicht jeder Abgeordnete trägt eine FFP2-Maske.
Nicht jeder Abgeordnete trägt eine FFP2-Maske.
ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com

Die FFP2-Maske ist zum fixen Utensil der Österreicher geworden. Egal ob im Supermarkt, auf dem Amt, in der Apotheke oder neuerdings auch beim Friseur. Als Upgrade zum gewöhnlichen Mund-Nasen-Schutz ist die "FFP2" in Innenräumen kaum mehr wegzudenken. 

Anders sieht die Rechtslage im Parlament aus. Speziell die Vertreter der Freiheitlichen Partei verzichten bewusst auf das Tragen einer FFP2-Maske. Und das tun sie mit gutem Recht. Denn Mandataren könne man keine solche Vorschrift machen, bzw. müssten sie sich nicht an eine solche halten. Sehr zum Ärger von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP).

In der ORF-Sendung "Hohes Haus" erklärte Sobotka: "Ich halte es für eine permanente Provokation der Bevölkerung." Mandatare müssten auch in Geschäften die FFP2-Maske tragen, auch wenn sie diese ablehnen. "Daher ist es unverständlich warum sie diese Provokation gerade im österreichischen Parlament auf die Spitze treiben".  Zwar könne er das Tragen verordnen, eine rechtliche Verbindlichkeit würde das allerdings nicht darstellen. "Was ist eine Verordnung ohne Sanktion?", fragt sich Sobotka. 

Maskenpflicht rechtlich nicht möglich

Sobotkas Ausführungen berufen sich auf die Einschätzung von österreichischen Parlamentsjuristen. Diese besagt, dass Abgeordneten nicht alleine wegen der Weigerung eine Maske zu tragen, die Teilnahme an einer Sitzung verwehrt bleiben könne. Konkret geht es dabei um die ungehinderte Ausübung des passiven Wahlrechts. Eine rechtsverbindliche Maskenpflicht für Abgeordnete ist also de facto nicht möglich. Es gebe eine Empfehlung, die allermeisten würden sich daran halten.

Anders sieht die Sache für Mitarbeiter der Klubs und Bediensteten im Parlament aus. Sie müssen eine FFP2-Maske während ihrer Tätigkeiten im Parlament tragen. 

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