Reisen
Achtung, Urlauber! Airline streicht nun Hunderte Flüge
1.700 Flüge von EasyJet werden in diesem Sommer nicht stattfinden. Der Grund: Probleme und Verspätungen bei der Flugsicherung in Europa.
Die britische Fluggesellschaft EasyJet teilte am Montag mit, dass sie aufgrund von Störungen der Flugsicherung in Europa rund 1.700 Flüge in der laufenden Hochsaison streichen werde. Der Großteil der Stornierungen, die fast der Anzahl der täglichen Flüge der Fluggesellschaft entsprechen, betrifft Flüge zum und vom Londoner Flughafen Gatwick, hieß es in einer Erklärung.
"Kleine Anzahl von Flügen"
"Wir haben vorsorglich einige Anpassungen an unserem Programm vorgenommen und eine kleine Anzahl von Flügen in Gatwick konsolidiert", so EasyJet. Die Airlines fügte hinzu: "Wie Eurocontrol festgestellt hat, sieht sich die gesamte Branche in diesem Sommer mit schwierigen Bedingungen konfrontiert, da der Luftraum aufgrund des Krieges in der Ukraine stärker eingeschränkt ist, was zu noch nie dagewesenen Verspätungen bei der Flugsicherung sowie zu weiteren möglichen Streiks bei der Flugsicherung führt."
Zu wenig Personal?
Rund 180.000 Fluggäste mussten ihre für Juli, August und September geplanten Flüge aufgrund der "beispiellosen" Verspätungen der Flugsicherung streichen. "Kunden, deren Flüge betroffen sind, werden informiert. 95 Prozent der Kunden werden auf einen alternativen Flug umgebucht und alle Kunden haben die Möglichkeit, umzubuchen oder eine Erstattung zu erhalten. Wir entschuldigen uns für alle Unannehmlichkeiten, die dadurch entstanden sind", sagte ein Sprecher von EasyJet.
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Jedoch wurde bei einer Reihe von Fluggästen in London am vergangenen Wochenende die Flüge gestrichen, während sie am Gate warteten oder sogar schon im Flugzeug saßen. Andere Billigairlines haben an diesem Wochenende keine Flüge am Flughafen London Stansted gestrichen, was die Gerüchte, dass EasyJet unterbesetzt ist, weiter anheizt.
Anspruch auf Entschädigung
Nach europäischem Recht, das auch in Großbritannien gilt, haben Fluggäste, deren Flüge gestrichen werden, das Recht, auf Kosten der ursprünglich gebuchten Fluggesellschaft mit einer anderen Fluggesellschaft zu reisen, die am selben Tag noch Plätze frei hat. Wurde ein Flug mit einer Vorankündigung von weniger als zwei Wochen gestrichen, haben die Fluggäste laut Gesetz Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 400 Euro.
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