Niederösterreich
Achtung E-Lenker! Neuer Tarif beim Aufladen von Auto
Die EVN hat ab Montag einen neuen E-Lade-Tarif, namens "e-mobil". Somit können Kunden endlich auch nach Kilowattstunden abrechnen.
Die EVN setzt einen langjährigen Kundenwunsch um und führt mit Anfang Oktober 2023 verbrauchsbasierte Kilowattstunden-Tarife ein. Der Tarif heißt "e-mobil" und gilt ab Montag, 2. Oktober 2023.
Bisher konnte aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen ausschließlich nach Ladezeit abgerechnet werden. „Ab Oktober können E-Auto-Fahrerinnen und Fahrer auch die neuen verbrauchsbasierten Tarife abschließen und bekommen künftig ihre geladene Energiemenge einfach und transparent in Kilowattstunden abgerechnet“, erläutert EVN-Sprecher Stefan Zach.
Zeit oder kWh
Neben den neuen kWh-Tarifen bietet die EVN auch weiterhin die Tarife mit Zeit-Abrechnung an. „Wir möchten damit allen Kundinnen und Kunden die Wahlfreiheit ermöglichen, einen Tarif nach ihren Bedürfnissen abzuschließen“, so Zach.
Der neue Basistarif liegt bei Normalladestationen (AC – bis 43 kW) bei 0,55 Euro pro kWh und bei Schnellladern (DC – bis 400 kW) bei 0,65 Euro pro kWh. Grundgebühr gibt es laut EVN keine.
Noch einmal günstiger ist der EVN-Treuetarif: 0,45 Euro pro kWh bei Normalladestationen und 0,50 Euro pro kWh bei Schnellladern.
Da es mit der EVN-Ladekarte keinen Roamingaufschlag gibt, bezahlen Kunden im gesamten EVN-Ladenetz den gleichen Preis, unabhängig vom Betreiber. Zusätzlich werden ab sofort jene Kunden, die regelmäßig EVN-Ladestationen aufsuchen, mit einem Treuetarif belohnt: „Mit 0,45 Euro pro kWh bei Normalladestationen und 0,50 Euro pro kWh bei Schnellladern gehört unser Treuetarif zu den günstigen Angeboten am Markt“, erläutert der EVN-Sprecher und ergänzt: „Der Treuetarif kommt nach der jeweils 50. geladenen Kilowattstunde im Monat ab der nächsten Ladung zur Anwendung.“ 50 Kilowattstunden entsprechen in etwa dem einmaligen Vollladen einer durchschnittlichen Batterie.
10 Cent/Minute Standzuschlag
Damit die Ladestationen tatsächlich nur für den Ladevorgang belegt und nicht als Dauer-Parkplatz genutzt werden, führt die EVN einen Standzeitzuschlag ein. Dieser liegt bei 10 Cent pro Minute und gilt bei Normalladestationen ab der vierten Stunde (nach 181 Minuten) und bei Schnellladestationen ab der zweiten Stunde (nach 61 Minuten). Ein durchschnittlicher Ladevorgang an öffentlichen Ladestationen ist dadurch ohne Standzeitzuschlag möglich.
Ausnahmen
Ausgenommen von dem Standzeitzuschlag sind EVN-Ladestationen mit 3 kW, 3,7 kW und 20 kW, sowie jene mit 11 kW und 22 kW in der Nacht von 22 bis 8 Uhr. Damit ermöglicht die EVN auch Kunden ohne eigene Ladestation ein kostengünstiges Aufladen ihres Fahrzeugs.
Die EVN errichtete in den vergangenen Jahren ein flächendeckendes Ladenetz in ganz Niederösterreich und ist Gründungsmitglied des Bundesverbandes für Elektromobilität (BEÖ). Dadurch haben EVN-Ladekartenbesitzer Zugang zu über 13.300 Ladepunkten in ganz Österreich. Erst seit kurzem besteht eine Partnerschaft mit Shell, die es ermöglicht, auch die Ladepunkte der „Shell-Re-Charge“ in ganz Österreich zu nutzen.
Speziell durch die Errichtung von EVN-Ladestationen an Standorten von Spar und Hofer profitieren die Kundinnen und Kunden auch über das Bundesland Niederösterreich hinaus vom Vorteil des Treuetarifs. Die EVN errichtet im Rahmen dieser Projekte sowohl in Niederösterreich als auch in Wien, im nördlichen Burgenland, im Osten von Oberösterreich und in weiten Teilen von Salzburg zahlreiche EVN-Ladestationen.