Supermarkt sieht Sache anders

"Abzocke" – Frau muss für Radieschen 246,03 Euro zahlen

Teurer Snack: Der Einkauf im Supermarkt endete für eine Frau mit einer saftigen Strafe. 246 Euro musste sie wegen eines einzigen Radieschens zahlen.
Lea Strauch
14.03.2025, 03:00

Es hätte ein gemütlicher Wochenend-Einkauf werden sollen: Doch nach einem "unangenehmen Erlebnis" in einer Linzer Hofer-Filiale wandte sich die erboste Frau an "Heute". Der Grund: Sie probierte ein heruntergefallenes Radieschen – und musste dafür ordentlich blechen.

Erzähle uns deine Story!

Wurde dir eine Beihilfe gestrichen? Kannst du dir das Leben kaum mehr leisten? Ist dir gerade etwas besonders Trauriges, Witziges oder Erstaunliches geschehen? Bewegt dich ein anderes Thema? Bist du der Meinung, dass deine Geschichte erzählt werden sollte? Dann melde dich bei uns unter meinestory@heute.at. Denn deine Story ist uns wichtig!Mail an uns

Während ihres Einkaufs wollte die Dame einen Bund Radieschen kaufen. "Ich erwischte jedoch eines, das nicht ordentlich gebunden und lose war", schreibt sie. Ein Stück soll dabei auf den Boden gefallen sein. Die Dame nahm einen neuen Bund bezahlte ihn mit dem restlichen Einkauf an der Kasse.

246,03 Euro für ein Radieschen

Beim Weg nach draußen dann der Schock: Ein Detektiv hielt die Kundin auf, forderte sie dazu auf, ihm in ein Kämmerchen zu folgen. "Er habe mich beobachtet, wie ich 1 Stück (!) Radieschen verzehrt habe, das am Boden lag!" Es sei Diebstahl gewesen – und der kam sie teuer zu stehen.

Laut der Frau musste sie ganze 246,03 Euro Strafe zahlen. 246 Euro Detektiv-Kosten und wohl 3 Cent für das Radieschen. "Außerdem habe ich ab jetzt Betretungsverbot", so die Kundin. Für wie lange und in wie vielen Filialen wisse sie selbst nicht.

"Leider hab ich dieses einzelne Stück tatsächlich 'getestet'", gesteht sich die Frau ein. Sie ist aber sicher: "Es wäre ohnehin im Müll gelandet", weil es vorher am Boden lag.

„Das ist Abzocke!“
Die wütende Kundin

Eine Kopie der Detektiv-Meldung habe ihr der – wie sie ihn nennt – "eifrige Sherlock Holmes" nicht aushändigen wollen. "Ich hab die Geschichte allen Freunden und Bekannten erzählt, alle sind wir uns einig: Das ist Abzocke!", meint die wütende Dame.

"Ware zuvor in Jackentasche gesteckt"

"Dieser Vorfall ist uns bereits bekannt", hieß es dazu auf "Heute"-Anfrage von Hofer. Die Regionalverkaufsleitung habe nach dem Ereignis das Videomaterial gesichtet. Darauf sei klar zu erkennen, "dass die Dame die Ware zuvor in ihre Jackentasche gesteckt und anschließend während des Einkaufs verzehrt hat".

Das Unternehmen steht deshalb zur Summe und stellt klar: "Es handelt sich hierbei um ein strafrechtliches Delikt." Gratis-Naschen im Supermarkt ist – entgegen des sich hartnäckig haltenden Irrglaubens – nicht erlaubt. Hofer stellt klar: Nur unter einer Bedingung sei der Verzehr von Lebensmitteln in einer Filiale erlaubt. Nämlich dann, wenn der Artikel an der Kassa auch bezahlt wird.

{title && {title} } Lstr, {title && {title} } 14.03.2025, 03:00
Es gibt neue Nachrichten auf Heute.atZur Startseite