Prime-Mitgliedschaft
Abzocke bei Opodo-Reisebuchungen – Geld zurück
Der OGH hat die kostenpflichtige Opodo-Prime-Mitgliedschaft bei Buchung einer Reise für ungültig erklärt. Der Beitrag kann zurückgefordert werden.
Wer bei einer Reisebuchung über die Buchungsplattform Opodo auch eine kostenpflichtige Prime-Mitgliedschaft abgeschlossen hat, kann jetzt das Geld zurückfordern.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nach Klage der Arbeiterkammer (AK) den Abschluss einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft von rund 75 Euro bei einer Reisebuchung für ungültig befunden. Das teilte die AK am Montag mit.
Nicht gültig
Bei einer Reisebuchung habe Opodo Konsumentinnen und Konsumenten auch unmittelbar vor Bestätigung der Buchung durch den Button "jetzt kaufen" nicht noch einmal ausreichend auf die Vertragsbedingungen für das Opodo-Prime-Abo und insbesondere die Kostenpflicht hingewiesen.
Bloß im Kleingedruckten fand sich ein Hinweis darauf, dass nach dem 30-tägigen Probezeitraum automatisch 74,99 Euro abgebucht werden. Diese Vorgehensweise verstößt gegen das Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG), das Konsumentinnen und Konsumenten vor übereilten Kaufentscheidungen schützen soll. Die Abos kamen daher nie gültig zustande.
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Verfall des Mitgliedsbeitrages
Insgesamt klagten die Konsumentenschützer elf Klausen in den Geschäftsbedingungen der Buchungsplattform. Allesamt wurden vom OGH für rechtswidrig erklärt. Darunter auch die automatische Abo-Verlängerung und der Verfall des Mitgliedsbeitrages bei Kündigung.
Für eine automatische Vertragsverlängerung gibt es jedoch klare Voraussetzungen: Sowohl im Vertrag als auch faktisch müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine bevorstehende Verlängerung des Vertrags hingewiesen werden. Zudem müssen sie in angemessener Frist Widerspruch gegen die Verlängerung erheben können. Das hat Opodo nicht eingehalten, wodurch die Verlängerung ungültig ist.
Genauso widerspricht die Klausel, dass bei einer vorzeitigen Kündigung der bereits vorausbezahlte Mitgliedsbeitrag für den gesamten Zeitraum einbehalten wird, dem Gesetz. Der Grund: Opodo konnte keinen entsprechenden Verwaltungsaufwand belegen.
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So gibt's das Geld zurück
Betroffene können den Mitgliedsbeitrag jetzt mit einem AK-Musterbrief zurückfordern und auch im Falle einer Kündigung können Konsumentinnen und Konsumenten die anteiligen Mitgliedsbeiträge zurückverlangen.
Auf den Punkt gebracht
- Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die kostenpflichtige Opodo-Prime-Mitgliedschaft bei der Buchung von Reisen für ungültig erklärt, wodurch Betroffene das Geld zurückfordern können
- Die Konsumentenschützer konnten elf Klauseln in den Geschäftsbedingungen von Opodo erfolgreich anfechten, einschließlich der automatischen Verlängerung des Abonnements und des Verfalls des Mitgliedsbeitrags bei Kündigung
- Opodo hat die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, wodurch die Klauseln ungültig sind und Betroffene das Geld zurückfordern können