Prime-Mitgliedschaft

Abzocke bei Opodo-Reisebuchungen – Geld zurück

Der OGH hat die kostenpflichtige Opodo-Prime-Mitgliedschaft bei Buchung einer Reise für ungültig erklärt. Der Beitrag kann zurückgefordert werden.

Heute Life
Abzocke bei Opodo-Reisebuchungen – Geld zurück
Mit der Prime-Mitgliedschaft ist die Buchungsplattform für günstige Riesen über das Ziel hinaus geschossen.
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Wer bei einer Reisebuchung über die Buchungsplattform Opodo auch eine kostenpflichtige Prime-Mitgliedschaft abgeschlossen hat, kann jetzt das Geld zurückfordern.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nach Klage der Arbeiterkammer (AK) den Abschluss einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft von rund 75 Euro bei einer Reisebuchung für ungültig befunden. Das teilte die AK am Montag mit.

Nicht gültig

Bei einer Reisebuchung habe Opodo Konsumentinnen und Konsumenten auch unmittelbar vor Bestätigung der Buchung durch den Button "jetzt kaufen" nicht noch einmal ausreichend auf die Vertragsbedingungen für das Opodo-Prime-Abo und insbesondere die Kostenpflicht hingewiesen.

Bloß im Kleingedruckten fand sich ein Hinweis darauf, dass nach dem 30-tägigen Probezeitraum automatisch 74,99 Euro abgebucht werden. Diese Vorgehensweise verstößt gegen das Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG), das Konsumentinnen und Konsumenten vor übereilten Kaufentscheidungen schützen soll. Die Abos kamen daher nie gültig zustande.

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    Reuters

    Verfall des Mitgliedsbeitrages

    Insgesamt klagten die Konsumentenschützer elf Klausen in den Geschäftsbedingungen der Buchungsplattform. Allesamt wurden vom OGH für rechtswidrig erklärt. Darunter auch die automatische Abo-Verlängerung und der Verfall des Mitgliedsbeitrages bei Kündigung.

    Für eine automatische Vertragsverlängerung gibt es jedoch klare Voraussetzungen: Sowohl im Vertrag als auch faktisch müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine bevorstehende Verlängerung des Vertrags hingewiesen werden. Zudem müssen sie in angemessener Frist Widerspruch gegen die Verlängerung erheben können. Das hat Opodo nicht eingehalten, wodurch die Verlängerung ungültig ist.

    Genauso widerspricht die Klausel, dass bei einer vorzeitigen Kündigung der bereits vorausbezahlte Mitgliedsbeitrag für den gesamten Zeitraum einbehalten wird, dem Gesetz. Der Grund: Opodo konnte keinen entsprechenden Verwaltungsaufwand belegen.

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      Getty Images/iStockphoto

      So gibt's das Geld zurück

      Betroffene können den Mitgliedsbeitrag jetzt mit einem AK-Musterbrief zurückfordern und auch im Falle einer Kündigung können Konsumentinnen und Konsumenten die anteiligen Mitgliedsbeiträge zurückverlangen.

      red
      Akt.