Mutter (38) vor Gericht
"Absolut vermeidbar" – Urteil nach fataler Hausgeburt
Trotz ärztlicher Warnung gebar eine Mutter ihr Kind daheim – mit schweren Folgen für ihr Kind. Noch am Vormittag gab es das Urteil für die 38-Jährige.
Die Ärzte warnten sie noch: Trotz Schwangerschaftskomplikationen soll eine 38-Jährige im August 2023 ihr Kind ohne Hilfe zuhause zur Welt gebracht haben. Es kam zur Sauerstoffunterversorgung des Kindes. Die Folge: schwere körperliche und geistige Defizite.
Im Spital sei der Frau explizit von einer Hausgeburt abgeraten worden. Bei mehreren Terminen hätten die Ärzte auf eine stationäre Aufnahme für die Entbindung des Kindes gepocht. Doch die 38-Jährige gebar zuhause in ihrem Badezimmer. Als das Baby danach nicht atmete, alarmierte sie den Vater.
Erneuter Prozess in Wels
Sie habe gar nicht daheim entbinden wollen, so die bisherige Rechtfertigung vor Gericht. Durch einen Blasensprung sei es zu einer traumatischen Sturzgeburt gekommen. Am Freitag wurde der Prozess fortgesetzt, die Mutter musste sich erneut am Welser Landesgericht verantworten.
Wieder pochte der Verteidiger der Mutter darauf, dass es sich um eine spontane Geburt zuhause gehandelt habe. Dabei soll die 38-Jährige bewusstlos geworden sein, weshalb sie selbst nicht die Rettung rief. Die Einleitung der Geburt im Krankenhaus sei außerdem nur eine Empfehlung gewesen.
Sechs Monate bedingte Haft
"Es ist ein Wahnsinn, dass man so etwas vor Gericht überhaupt verhandelt", wird der Verteidiger in den "OÖN" zitiert. Die Richterin sah das aber anders. Trotz Komplikationen bei der Schwangerschaft habe die 38-Jährige die Warnungen der Ärzte missachtet, unterschrieb sogar einen Revers.
"Das Ganze wäre absolut vermeidbar gewesen", so die Richterin. Das nicht rechtskräftige Urteil für die Mutter: Sechs Monate bedingte Haft wegen grober Fahrlässigkeit. Eine Geldstrafe gab es nicht. Die Begründung: "Sie sollen jeden Cent in ihre Therapien stecken."
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Eine 38-jährige Mutter wurde vor Gericht gestellt, weil sie trotz ärztlicher Warnungen ihr Kind zuhause zur Welt brachte, was zu schweren gesundheitlichen Schäden beim Kind führte
- Die Richterin verurteilte sie zu sechs Monaten bedingter Haft, da die Komplikationen und die daraus resultierenden Schäden vermeidbar gewesen wären