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Abschiebungen, Strafen – das steht im Asyl-Pakt der EU

Nach jahrelangem Ringen haben sich die EU-Staaten auf eine Verschärfung der EU-Asylregeln verständigt.

Heute Redaktion
Asylerstaufnahmezentrum in Deutschland (Symbolbild)
Asylerstaufnahmezentrum in Deutschland (Symbolbild)
Fabian Sommer / dpa / picturedesk.com

Lange wurde am Donnerstagabend verhandelt. Schlussendlich haben die EU-Staaten sich auf schärfere Asylregeln geeinigt, "Heute" berichtete. Es geht um rasche Asylvorentscheidungen an den EU-Außengrenzen. Migranten ohne Bleibeperspektive sollen leichter zurückgeschickt werden. Länder, die keine Flüchtlinge aufnehmen, sollen Ausgleichszahlungen leisten.

Der derzeitige Vorschlag für die neuen Grenzverfahren sieht vor, dass ankommende Menschen aus als sicher geltenden Ländern künftig nach dem Grenzübertritt in streng kontrollierte Aufnahmeeinrichtungen kommen. Die Rede ist von haftähnlichen Transitzentren.

Der von Deutschland und Österreich mitgetragene Kompromiss ebnet erstmals den Weg für umstrittene Asylverfahren an Europas Außengrenzen und eine Verteilung von Flüchtlingen innerhalb Europas. Folgende Punkte beinhaltet die Einigung:

Asylzentren in Grenznähe

Der Kompromiss ermöglicht erstmals Asylverfahren an Europas Außengrenzen. Das Ziel ist, dass Menschen mit geringen Aufnahmechancen erst gar nicht in die EU kommen. Dafür soll es Asylzentren in Grenznähe geben, von wo aus Migranten direkt abgeschoben werden sollen. Wo diese Zentren entstehen sollen und wer sie betreibt, ist noch unklar, berichtet die AFP.

Wer ist betroffen?

Schnellverfahren in diesen Zentren sollen nur Geflüchtete durchlaufen, die erfahrungsgemäß geringe Chancen auf eine Anerkennung ihres Asylantrags haben. Das würde etwa für Menschen aus der Türkei, Indien, Tunesien, Serbien oder Albanien gelten. Die Mehrheit der Flüchtlinge - etwa aus Syrien, Afghanistan oder dem Sudan - soll weiter ein Recht auf ein normales Verfahren haben.

Wohin kann abgeschoben werden?

Italien, Griechenland und Österreich haben sich mit der Forderung durchgesetzt, abgelehnte Migranten in sogenannte sichere Drittstaaten abschieben zu können — zum Beispiel Tunesien oder Albanien. Die Migranten müssen dabei keine Verbindung zu dem Land haben. Es reicht, wenn sie durch das Land zu einer EU-Außengrenze gekommen sind.

Flüchtlingsverteilung

Bei der Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der EU bleibt die Einigung schwammig. Allerdings ergibt die Bearbeitung von Asylanträgen an den Außengrenzen nur Sinn, wenn anschließend auch eine Verteilung unter den Mitgliedstaaten erfolgt. Dem Text zufolge müssten EU-Länder wie Polen und Ungarn ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro pro Flüchtling zahlen, den sie nicht aufnehmen. Das Geld soll in einen Fonds fließen, aus dem Migrationsprojekte finanziert werden. Polen und Ungarn lehnen die Reform deshalb kategorisch ab.

Keine Ausnahmen für Familien mit Kindern

Die deutsche Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nannte die Einigung "historisch". Nicht durchsetzen konnte sich Faeser allerdings mit der Forderung nach Ausnahmen für Familien mit Kindern von den Grenzverfahren. Noch nicht mal eine Handvoll Länder unterstützten die Bundesregierung.

Was sagen Kritiker?

Pro Asyl sprach von einem "Frontalangriff auf das Asylrecht". Von den deutschen Ampel-Parteien sehen sich besonders die Grünen, aber auch die SPD scharfer Kritik von Anhängern ausgesetzt.

Nächste Schritte

Ungarn und Polen wollen das Thema auf dem EU-Gipfel am 29. und 30. Juni in Brüssel wieder auf den Tisch bringen. Zudem müssen sich die EU-Länder noch mit dem Europaparlament verständigen. Das gilt als sehr schwierig, da die Positionen laut Diplomaten "meilenweit" auseinanderliegen. Die deutsche Bundesregierung drängt auf einen Abschluss der Asylreform bis zur Europawahl im Juni 2024.

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