Wien
Abgeschobene Tina wieder da – nun will sie Schülervisum
Ihre Abschiebung nach Georgien stellte eine Zerreißprobe für Türkis-Grün dar. Nun ist Tina (13) zurück in Österreich. Ihre Familie könnte bald folgen.
Es war eine Aufsehen erregende Abschiebung aus Wien-Simmering: Die WEGA rückte Ende Jänner 2021 mit Hunden an, um eine 12-jährige Schülerin abzuholen und außer Landes zu bringen. Seit Ende Dezember ist die heute 13-jährige Tina mittels eines Touristenvisums wieder in Österreich. Mit diesem Visum darf sie sich drei Monate legal in Österreich aufhalten. Zusammen mit ihrem Anwalt Wilfried Embacher strebt das junge Mädchen ein Schülervisum an.
Im Talk mit dem Radiosender Ö1 erzählt Tina, dass sie "happy" sei, "wieder zu Hause" zu sein. Aktuell befindet sich das Mädchen bei einer Gastfamilie. Ihre Angehörigen, die Mutter und eine Schwester, mussten in Georgien bleiben. Für ihre Mama sei das in Ordnung, weil Tina nun glücklich sei. Nur die kleine Schwester sei neidisch. Tina findet es verdient zu haben, wieder in Österreich sein zu dürfen. Die georgische Sprache könne sie kaum. "Ich träume Deutsch", verrät sie und sagt, sie fühle sich Österreich zugehörig. "Ich wünsche mir, dass ich mein Leben zurückbekomme", sagt Tina, die von "Schnitzel und Eislaufen" als erste Erinnerungen nach der Rückkehr ins Land spricht.
Kritik an Verfahrensdauer
Anwalt Embacher sieht gute Chancen für ein Schülervisum und kritisiert die ursprüngliche Entscheidung. Zivilrechtlich sei das Kindeswohl nicht beachtet worden, was einen klaren Verstoß gegen das Bundesverfassungsrecht darstelle. Zwar könne es schnell gehen, wenn die vorgelegten Unterlagen "vollständig und ausreichend" seien. Wie lange das Verfahren nun aber dauern wird, wollte der Jurist nicht abschätzen.
Auch Irmgrard Griss, frühere Bundespräsidentschaftskandidatin und Neos-Abgeordnete, bemängelt, dass "es keine Entscheidung gab, die das Kindeswohl im Blick hatte". Die Leiterin der neu eingesetzten Kindeswohl-Kommission ist überzeugt, dass dann die Familie in Österreich hätte bleiben dürfen. Sollten die Institutionen nun im Sinne Tinas entscheiden, dann bestünde unter Umständen auch die Möglichkeit der Familienzusammenführung.
Nachdem das ursprüngliche Verfahren so lange gedauert habe, hätte man eine Lösung finden müssen, dass die gesamte Familie in Österreich bleibt. Es ist speziell die Länge der Verfahren, die Griss sauer aufstoßen. Die Lösung für die Zukunft könne nur sein, dass man diese Verfahren rasch abwickelt, so die Juristin.