"Das ist grotesk"
700 Euro: Benko fasst wegen U-Ausschuss Mini-Strafe aus
Im U-Ausschuss wollte Benko keine Auskunft zu ÖVP-Gästen in seinem "Chalet N" geben. Deshalb setzt es eine Beugestrafe, gegen die er Berufung einlegt.
Milliarden-Pleitier René Benko kam nach zwei Absagen am 22. Mai 2024 doch in den Untersuchungsausschuss zu Cofag-Hilfszahlungen und vermuteter Bevorzugung von Milliardären durch die ÖVP-Finanzverwaltung.
Mit Sebastian Kurz im Chalet?
Im Ausschuss zeigte sich Benko auskunftswilliger als zuvor vermutet, gegen Ende seiner Befragung durch die Abgeordneten wurde er jedoch zunehmend verschlossen. Auf Fragen von Neos-Mandatar Yannick Shetty, ob beispielsweise der türkise Ex-Kanzler Sebastian Kurz oder die ehemaligen ÖVP-Minister Gernot Blümel und Elisabeth Köstinger in Benkos Feriendomizil "Chalet N" mal zu Gast gewesen seien, wollte der Tiroler unter Verweis auf ein laufendes Verfahren nicht antworten. Auch nicht auf mehrmalige Aufforderung.
Alle Bilder: Benko sagt im U-Ausschuss aus
Der Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer (FPÖ), der an diesem Tag den Ausschussvorsitz führte, brachte wegen dieser Aussageverweigerung beim Bundesverwaltungsgericht drei Anträge auf Beugestrafe gegen Benko beim Bundesverwaltungsgericht ein.
Das Gericht gab dem nun statt, wie die "Krone" berichtet – und verhängte über Benko wegen "ungerechtfertigter Verweigerung der Aussage" eine Beugestrafe in Höhe von wohl verkraftbaren 700 Euro.
Benko wird allerdings gegen die Strafe Berufung einlegen, wie sein Anwalt Norbert Wess gegenüber "Heute" bestätigt.
„Das ist – mit Verlaub – grotesk“
Das Gericht "begründe" die Verhängung der Beugestrafe damit, dass auf der Parlaments-Homepage noch ein weiterer Ersatztermin für den U-Ausschuss für 1.7 vorgesehen war "und daher nicht auszuschließen war/ist (!) dass Benko für den 1.7 nochmals geladen wird".
"Das ist – mit Verlaub – grotesk", empört sich Wess. "Wir haben dem Bundesverwaltungsgericht in diesem Zusammenhang schon die Entwürfe der Abschlussberichte der Parteien und des parlamentarischen U-Ausschusses übermittelt. Jeder wusste und es wurde so kommuniziert, dass der 22.5 der letzte Befragungstag im Cofag-U-Ausschuss war und alleine deshalb hätte keinesfalls eine Beugestrafe mehr verhängt werden dürfen", so Benkos Anwalt auf "Heute"-Anfrage.
Zweite Beugestrafe
Die 700 Euro muss Benko – der auch privat (als Einzelunternehmer) ein Konkursverfahren am Hals hat – vorerst nicht einzahlen, sondern kann auf die Entscheidung in nächster Instanz hoffen.
Weil er der Ladung in den U-Ausschuss am 4. April ferngeblieben war, hatte das Gericht übrigens bereits eine Beugestrafe von 1.500 Euro gegen Benko ausgesprochen. Mit den 700 für die Aussageverweigerung summiert sich das jetzt auf 2.200 Euro.