Wien

5.000 € Strafe für ungültiges Pickerl am geparkten Auto

Wer ohne Pickel im Stadtraum parkt, zahlt bis zu 5.000 Euro Strafe! Die Werkstatt-Termine sind in der Urlaubssaison aber schon ausgebucht.

Heute Redaktion
Parksheriffs kontrollieren auch die § 57A-Plakette am Auto.
Parksheriffs kontrollieren auch die § 57A-Plakette am Auto.
Kurt Molzer / picturedesk.com

Beim ÖAMTC gibt es Prüftermine  erst wieder ab Anfang August. Beim ARBÖ sieht es gegenwärtig noch entspannt aus. Dort gibt es Termine – aber "nur für Mitglieder", schränkt Sebastian Obrecht vom ARBÖ gegenüber "Heute" ein.

Vier Monate hat man Zeit, um sein Pickerl zu erneuern. Wer diese vier Monate verstreichen lässt, ohne sein Auto einer Prüfung zu unterziehen, hat ein Problem: Das Auto darf nicht mehr bewegt werden, theoretisch müsste man es abschleppen lassen.

Stress in Werkstätten

Dass es jetzt so viel Andrang gibt, liegt an der Jahreszeit. Es müssen Mechaniker sein, die zertifiziert sind, erklärt Obrecht, und die muss man erstmal haben. Der Sprecher vom ÖMTC ergänzt, aktuell gebe es viel Bedarf, denn die Leute wollten in den Urlaub und ihr Auto checken lassen. Corona könne auch eine Rolle spielen, die Leute wollten endlich wieder raus, frei sein, unterwegs sein. Auch werden zur Zeit viel öfter Gebrauchtwagen gekauft, weil es bei den Neuwagen so lange Wartezeiten gibt. Und die Gebrauchtwagen müssten natürlich zum Ankauftest. Diese Tests seien derzeit extrem begehrt, so Obrecht.

Oft fehlen Mitarbeiter in der Werkstatt. Dort arbeitet eine begrenzte Zahl von Mechanikern alle Aufträge ab: Pickerlprüfungen, Ankauftests und auch die sonstigen normalen Reparaturen fallen weiterhin parallel an. Da kann es schon mal zu Belasungsspitzen kommen, erklärt Obrecht.

Auto ohne Pickerl kostet bis zu 5.000 Euro

Hat man nun also ein Auto ohne Prüfpickerl im eigenen Garten herumstehen, ist es kein Problem. Steht es allerdings im Stadtraum geparkt und wird von Polizisten oder Parksheriffs bemerkt, dann kann es teuer werden. Als Strafe können bis zu 5.000 Euro auf den Halter des Wagens zukommen. "Meist beläuft es sich aber auf maximal 200 bis 300 Euro" erklärt der Sprecher der Rechtsabteilung des ÖAMTC. Der Verstoß wird eingetragen – wenn später der Halter erneut ohne Pickerl angetroffen wird, fällt die Strafe dann höher aus.

Pickerl (§57a-Überprüfung)
ARBÖ
ÖAMTC
Organe der Parkraumüberwachung
Die MA45 ist die zuständige Kraftfahrprüfbehörde.

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