Welt
49 Mieter müssen Wohnungen wegen Asylwerbern verlassen
In Windisch soll eine Asylunterkunft für rund 100 Personen entstehen. Mieter und Mieterinnen müssen deshalb ihre Wohnungen verlassen.
Die Aargauer Gemeinde Windisch sei am 17. Februar an einer Besprechung mit dem Kantonalen Sozialdienst darüber informiert worden, dass der Kanton Aargau plane, in den Liegenschaften Zelglistrasse 9 und Mülligerstrasse 11/13 eine Asylunterkunft zu eröffnen. Die anwesenden Gemeindevertreter hätten den Kanton ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Liegenschaften vermietet seien und es die Gemeinde Windisch nicht akzeptiere, wenn für die Unterbringung von asylsuchenden Mieterinnen und Mieter auf die Strasse gestellt würden.
In einem Brief an den Kantonalen Sozialdienst habe der Gemeinderat Windisch wenige Tage später seine ablehnende Haltung gegenüber dieser für die Mieterinnen und Mieter einschneidende Maßnahme nochmals deutlich zum Ausdruck gebracht. Der Kanton sei darauf hingewiesen worden, dass die Gemeinde Windisch, "wie anlässlich der Besprechung bereits mündlich vereinbart", vor der Einleitung von weiteren Schritten zu informieren sei, wie der Gemeinderat Windisch am Montag mitteilt.
Gemeinde wurde nicht informiert
"Am Freitag, 24. Februar haben erste Mieterinnen und Mieter der betroffenen Liegenschaften mit der Kündigung des Mietvertrags in den Händen die Gemeindeverwaltung aufgesucht. Weder der Gemeinderat noch die Gemeindeverwaltung wurden vorher über den Vollzug dieser Kündigungen in Kenntnis gesetzt. Die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat sind überrascht und schockiert über die Art und Weise wie mit ihren Bürgerinnen und Bürgern umgegangen wird", so der Gemeinderat weiter.
Der Gemeinderat wehre sich vehement gegen den Rauswurf seiner Einwohnerinnen und Einwohner aus ihren Wohnungen. Gerade für Personen, welche bereits in einer finanziell angespannten Situation seien, werde es schwierig bis unmöglich sein, in der näheren und weiteren Umgebung Wohnraum in diesem niedrigen Preissegment zu finden. "Wo sollen diese Menschen unterkommen, wenn sie sich bereits diese günstige Wohnung nur knapp leisten können?", fragt der Gemeinderat.
"Von Zurückhaltung ist nichts zu spüren"
Der Regierungsrat habe mit der Ausrufung der Notlage mitgeteilt, dass die Nutzung von unterirdischen Sanitätsstellen im Vordergrund stehe. Falls dereinst die Kapazitäten ausgeschöpft sein sollten, so der Regierungsrat, könnten im äußersten Notfall Gemeinden sowie Privateigentümer per Beschlagnahmungsverfügung verpflichtet werden, auch anderweitige geeignete Liegenschaften zur Verfügung zu stellen.
Der Regierungsrat habe darauf hingewiesen, dass er zurückhaltend und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit mit dieser Möglichkeit umgehen wird. Dass der Kanton nun so weit geht, dass sogar bewohnte Liegenschaften angemietet werden, im Wissen, dass dafür Mieterinnen und Mieter gekündigt werden muss, löst beim Gemeinderat großes Befremden aus. "Von Zurückhaltung und Verhältnismäßigkeit ist in diesem Fall nichts zu spüren", teilt er mit.
"Problem wird verlagert"
Mit dem Vertreiben von sozial Schwächeren aus ihren Wohnungen zur Unterbringung von Asylsuchenden werde das Problem lediglich verlagert. Anstelle des Kantons sei es nun an der Gemeinde, ihre Bürgerinnen und Bürger bei der Suche nach neuen Wohnungen zu unterstützen. Die Gemeinde Windisch werde sich "mit allen Mitteln" dafür einsetzen, dass die Mieterinnen und Mieter in ihren Wohnungen bleiben können.
Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, um die Flüchtlingskrise gemeinsam zu lösen, sehe aus Sicht des Gemeinderates "definitiv anders aus". Die Gemeinde Windisch habe sich in der Vergangenheit und auch bei der aktuellen Krise mit ihren finanziellen und personellen Ressourcen stets dafür eingesetzt, dass sie ihren Beitrag für die Bewältigung der sozialen Herausforderungen leisten kann. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.
Die Gemeinde Windisch erwarte vom Kanton, dass er auf die Miete der betroffenen Liegenschaften verzichtet und zukünftig mit allen Betroffenen wieder fair umgegangen werde.