Messerattacke in Graz
48-Jährige wegen schwerer Körperverletzung verurteilt
Im Zuge eines Beziehungsstreits soll die Frau ihrem Lebensgefährten in den Bauch gestochen haben. Das Urteil: 21 Monate Haft, sieben davon unbedingt.
Am Grazer Straflandesgericht fand am Donnerstag der Prozess gegen eine 48-jährige Ungarin statt. Im April soll sie ihren Freund durch einen Messerstich in den Bauch lebensgefährlich verletzt haben. Die Anklage lautete auf versuchten Mord. Die Frau erklärte allerdings, das Opfer habe ihre Hand mit dem Messer selbst gegen den Bauch gerichtet und zugestochen.
Genauer Ablauf unklar
Was genau sich in der Grazer Wohnung am 14. April zugetragen hatte, ließ sich nicht genau feststellen. Es dürfte sich wohl um einen Beziehungsstreit gehandelt haben. Einem Zeugen zufolge hatte es bei dem Paar in der Vergangenheit schon öfter gekracht. Sicher ist, dass sowohl die Angeklagte als auch ihr Lebensgefährte reichlich Alkohol konsumiert hatten, beide wiesen bei der Untersuchung noch immer um die zwei Promille Blutalkohol auf.
Die Staatsanwältin vertrat die Ansicht, dass die Ungarin auf den Mann losgegangen sei und ihm den Stich in den Bauch versetzt hatte. Der 31-Jährige wurde laut Gutachter lebensgefährlich verletzt. Der Dünndarm war an vier Stellen perforiert, und bei der Notoperation waren bereits fast zwei Liter Blut in der Bauchhöhle.
Keine Tötungsabsicht
Die Angeklagte leugnete von Anfang an, dass sie den Mann töten wollte. Sie gab zu, mit einem spitzen Messer mit einer Klingenlänge von 13 Zentimetern auf ihn zugegangen zu sein. "Ich habe das Messer gehalten, er hat meine Hand verdreht und ruckartig zu sich gezogen", lautete ihre Darstellung. Dabei soll er noch "Ja, dann stich mich doch" gesagt haben.
Das Opfer selbst war trotz wiederholter Aufforderung nicht zur Verhandlung erschienen. Einem Gerichtsmediziner habe er allerdings verraten, dass er selbst ihre Hand zu sich gezogen habe und bestätigte damit die Version der Angeklagten.
Urteil nicht rechtskräftig
Die Geschworenen entschieden nicht auf versuchten Mord, sondern auf schwere Körperverletzung. Die Strafe beträgt 21 Monate Haft, davon sieben unbedingt. Durch die Untersuchungshaft ist der unbedingte Teil bereits verbüßt. Daher wurde die Ungarin nach der Verhandlung enthaftet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Auf den Punkt gebracht
- Eine 48-jährige Ungarin wurde am Grazer Straflandesgericht wegen schwerer Körperverletzung zu 21 Monaten Haft, davon sieben unbedingt, verurteilt, nachdem sie ihren Lebensgefährten bei einem Beziehungsstreit mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hatte.
- Die Geschworenen entschieden nicht auf versuchten Mord, und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.