Keine Kostenübernahme
4.000 Euro und mehr! So teuer kommt dich Ski-Unfall
Ohne Zusatzversicherung steht man nach einem Ski-Unfall oftmals blöd da, warnt jetzt die Arbeiterkammer. Die ÖGK übernimmt Bergungskosten nicht.
"Schnee juchee!" wird im Fall eines Sportunfalls auf der Piste schnell zu "Schnee oje" – und zwar nicht nur wegen der Schmerzen, sondern oftmals auch aufgrund anfallender Kosten.
Bergungskosten nicht übernommen
Wie die AK Niederösterreich jetzt aufmerksam macht, werden die Bergungskosten nach einem Ski-Unfall nämlich nicht von der Krankenkasse übernommen. Problematisch – und vor allem teuer – wird es insbesondere, wenn der Rettungshubschrauber aufsteigen muss.
"Überlegen Sie unbedingt schon vorher: Sind Sie für den Notfall entsprechend abgesichert?", gibt AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser also zu bedenken. Immerhin verletzen sich jedes Jahr mehrere 10.000 Wintersportler beim Skifahren und Boarden. Auch zahlreiche Rodelunfälle – rund 3.000 – werden pro Jahr verzeichnet.
Ist man für eine etwaige Bergung bzw. Rettung nicht entsprechend zusatzversichert, darf man mit einer Rechnung von 4.000 Euro und mehr rechnen. "Je nach zeitlichem und personellem Aufwand können die Kosten sogar im zweistelligen Tausenderbereich landen", heißt es seitens der AK Niederösterreich, die immer wieder Menschen mit hohen Transport-Kostenrechnungen berät.
Private Unfallversicherung
"Überlegen Sie daher besser vor dem Pistenspaß, ob Sie für den Fall des Falles abgesichert sind oder ob es sinnvoll wäre, noch Vorkehrungen zu treffen", so AK Niederösterreich-Versicherungsexperte Thomas Grünberger. Eine private Unfallversicherung, eine Mitgliedschaft beim Alpenverein, der Bergrettung, den Naturfreunden oder bei einem Automobilclub kann dafür infrage kommen. Außerdem ist auch über den ÖSV/Ski Austria entsprechender Versicherungsschutz zu bekommen, informiert die AK.
Die Versicherung müsse jedenfalls "Bergungs-, Such- und Transportkosten" abdecken. Auch am Kleingedruckten kann es in der Praxis hapern: Einige Versicherungen decken beispielsweise Unfälle unter Alkoholeinfluss explizit nicht. "Außerdem lohnt es sich zu überlegen, ob Sie sich auch für mögliche Unfallfolgen, wie Operations- und Wahlarztkosten oder dauerhafte Invalidität, absichern möchten", so die AK.
Verletzt man beim Skifahren & Co. jemand anderen, springt im Normalfall die private Haftpflichtversicherung als Teil der Haushaltsversicherung ein.