Deutscher (61) angeklagt

4 Tage, 28 Zeugen – Prozessauftakt im Fall Kellermayr

Der tragische Tod von Lisa-Maria Kellermayr sorgte für Entsetzen. Ab Mittwoch muss sich ein Deutscher wegen gefährlicher Drohung in Wels verantworten.
Oberösterreich Heute
24.03.2025, 03:00

Ihr Tod sorgte für Bestürzung, Wut und heftige Diskussionen: Am 29. Juli 2022 nahm sich die oberösterreichische Ärztin Lisa-Maria Kellermayr in ihrer Ordination in Seewalchen am Attersee (Bez. Vöcklabruck) das Leben. Ab Mittwoch wird der Fall am Landesgericht Wels aufgerollt.

61-jähriger Deutscher angeklagt

Weil sie sich während der Pandemie klar für die Impfung aussprach und immer wieder öffentlich für die Immunisierung gegen Covid warb, wurde die Medizinerin im Netz heftig angefeindet. Kellermayr musste deshalb ihre Ordination schließen, geriet in schwere finanzielle Turbulenzen.

Schließlich nahm sie sich das Leben, was zu umfangreichen Ermittlungen führte. Im September wurde dann bekannt, dass ein 61-Jähriger aus Deutschland angeklagt wurde. Die Staatsanwaltschaft Wels wirft ihm vor, zwischen Februar und Juli 2022 in vier E-Mails sowie drei Nachrichten auf Twitter (heute "X“) Drohungen gegen Kellermayr ausgesprochen zu haben.

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Prozess ab Mittwoch, Urteil im April

Darin soll er angekündigt haben, sie vor ein "Volkstribunal" zu stellen und die Ärztin "auf die Anklagebank und dann sicher ins Gefängnis" zu bringen. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Deutschen für das Verbrechen der gefährlichen Drohung ein bis zehn Jahre Haft.

Ob der Mann schuldig gesprochen wird, liegt ab Mittwoch in den Händen eines Schöffensenats. Vier Tage sind für den Prozess am Landesgericht anberaumt – und die wird es auch brauchen.

Wie die "OÖN" berichten, sollen insgesamt 28 Zeugen und zwei Sachverständige angehört werden. Konkret läuft die Verhandlung am 26. und 27. März, nach einer Pause geht es am 8. und 9. April weiter. Dann soll es auch ein Urteil für den 61-Jährigen geben.

Deutscher leugnet Vorsatz

Bereits bekannt ist, dass der in Deutschland einschlägig vorgemerkte Angeklagte nicht bestreitet, die Nachrichten verfasst und verschickt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft leugnet er aber den Vorsatz.

Es habe sich lediglich um ein "verbales Streitgespräch" gehandelt. Für den 61-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung. Auch gegen weitere Verdächtige, die Droh-Nachrichten an die Ärztin geschickt haben sollen, wird noch ermittelt.

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