Alte Tankstelle in Ottakring

395 Euro Strafe – nächste Autofahrer-Falle in Wien

Für ein kurzes Wendemanöver eine hohe Strafe kassieren – häufig passierte das in der Wiener Donaustadt. Nun trifft es einen weiteren Bezirk.

Nicole Oirer
395 Euro Strafe – nächste Autofahrer-Falle in Wien
Diese verlassene Tankstelle in Wien-Ottakring wurde für Peter H. zur Falle.
zVg

Das Vorgehen dürfte vor allem "Heute"-Lesern bekannt sein. Mehrfach berichteten wir über zwei verschiedene Park-Fallen in der Wiener Donaustadt. Zahlreichen Autofahrern flatterten dabei Briefe mit Klage-Drohungen und horrenden Zahlungsaufforderungen ins Haus. Nun geht es in einem anderen Bezirk weiter.

Wollte nur Frau mit Fahrradpanne abholen

Konkret geht es um eine geschlossene Tankstelle in der Hasnerstraße 128 in Wien-Ottakring. Das musste auch Peter H. (Name von der Redaktion geändert) bitter erfahren. "Meine Frau hatte eine Panne mit dem Rad. Ich wollte sie abholen und sie hat dort auf mich gewartet. Ich bin kurz stehen geblieben, ausgestiegen, habe ihr Rad ins Auto geladen und wir sind wieder weggefahren", schildert H. den Vorfall.

Ein paar Wochen später bekam der Wiener einen Brief. Darin wird ihm eine Besitzstörung vorgeworfen, er wird aufgefordert, 395 Euro zu bezahlen. Er nahm daraufhin Kontakt zu seinem Anwalt auf. Dieser riet ihm, nicht zu bezahlen. Denn bei einer Besitzstörung gelten gewisse Fristen, die in diesem Fall wohl schon überschritten worden sein dürften.

Wenige Sekunden reichen oft für Vergehen

Der ÖAMTC bestätigt, dass man diese neue Örtlichkeit bereits kenne, weil sich auch hier schon vereinzelt Opfer bei der Rechtsberatung melden würden. Grundsätzlich müsse aber jeder Fall als Einzelfall geprüft werden, erklärt Nikolaus Authried, Leiter der Rechtsberatung für Wien, Niederösterreich und das Burgenland beim ÖAMTC.

Grundsätzlich sei insbesondere in Ostösterreich die Gesetzgebung zu Besitzstörungsklagen besonders streng. Das Befahren für wenige Sekunden reicht oft schon für ein Vergehen. Ebenfalls ein wichtiger Punkt: die Wiederholungsgefahr muss gegeben sein. Das könnte Peter H. in diesem Fall zugutekommen, erklärt der ÖAMTC-Jurist.

Experte rät, sich beraten zu lassen

Denn nachdem es laut Erzählungen von H. in diesem Fall nicht um ein Umkehrmanöver geht, sondern um den Sonderfall einer Panne, könne man gut beweisen, dass die Wiederholungsgefahr nicht gegeben ist, weil man ja nur ausnahmsweise gehalten habe, um das defekte Rad einzuladen. Idealfall wäre, wenn man die Panne beweisen kann, etwa durch entsprechende Daten eines Pannendienstes.

Generell rät der Experte, sich nicht verunsichern zu lassen, sollte so ein Brief in den Postkasten flattern. "Man sollte auch nicht vorschnell bezahlen. Am besten holt man sich zuerst Rat. Das ist entweder bei einem Anwalt möglich oder für unsere Mitglieder natürlich auch beim ÖAMTC", so der Experte abschließend.

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