Nach Besitzstörungsklage
395 Euro Park-Strafe – jetzt wendet sich das Blatt
Fast 400 Euro für einen kurzen Stopp: Die Videofalle vor einer Fahrschule in Oberösterreich sorgte für viel Aufregung. Nun ging die Sache vor Gericht.
Was mit einem harmlosen Stopp vor einer Fahrschule in Vöcklabruck begann, endete für einen Vater in einem Albtraum: Drei Wochen, nachdem er seine Tochter aussteigen ließ, fand er das Schreiben einer Wiener Kanzlei in seinem Postkasten: 395 Euro, oder es droht eine Klage wegen Besitzstörung.
Erst schockiert, dann verzweifelt, wandte sich der Betroffene an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Doch die Kanzlei blieb eisern: Wer nicht bezahlt, wird verklagt. "Das ist doch nicht zu fassen", empörte sich der Mann in einem Video der AK.
Kamera musste verschwinden
Die Fahrschule habe damit aber nichts zu tun – im Gegenteil: "Die äußersten zwei Parkplätze sind für Kunden gekennzeichnet, bei den anderen Parkplätzen reicht es schon, wenn du sie befährst. Dann haben sie dich schon", sagte der Besitzer den "OÖN".
Die Kameraüberwachung auf den Parkplätzen gehöre einem anderen Miteigentümer. Der Fahrschulbesitzer nahm die Sache nun selbst in die Hand und zog vor Gericht. Das Ergebnis: Die Kamera musste verschwinden.
"Lukratives Geschäftsmodell"
Das Urteil des Landesgerichts Wels war klar: Die Videoüberwachung war rechtswidrig. Der Fall endete mit einem Vergleich. Laut AK werden immer mehr Parkplätze mit Kameras überwacht.
Selbst kurzes Anhalten werde als Vergehen geahndet. Für Ulrike Weiß, Leiterin des Konsumentenschutzes, drängt sich der Verdacht auf, "dass es sich hier um ein neues lukratives Geschäftsmodell handelt".
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Auf den Punkt gebracht
- Ein Vater in Oberösterreich erhielt eine 400-Euro-Strafe für einen kurzen Stopp vor einer Fahrschule, was zu einem Rechtsstreit führte.
- Das Landesgericht Wels entschied, dass die Videoüberwachung der Parkplätze rechtswidrig war, und die Kamera musste entfernt werden, was als Sieg gegen Park-Abzocker gewertet wird.