Wien

32 qm-Wohnung – Wiener soll 374 Euro Fernwärme brennen

Schöne Bescherung nach dem Fest! Ein Wiener soll nur für Fernwärme jetzt 374 Euro monatlich brennen – doch seine Wohnung hat nur 32 Quadratmeter.

Christian Tomsits
Der Wiener in seiner Mini-Wohnung klagt über hohe Heizkosten.
Der Wiener in seiner Mini-Wohnung klagt über hohe Heizkosten.
privat

Werner (56) aus Wien versteht die Welt nicht mehr: Dem arbeitsunfähigen Notstandhilfe-Empfänger flatterte zum Jahreswechsel eine verdächtig hohe Vorschreibung seines Fernwärme-Verrechners ins Haus – und die ließ ihn wahrlich frösteln. "Ich soll ab jetzt monatliche Teilzahlungen von 374 Euro ableisten – und da ist der Strom noch nicht einmal dabei", ist er verzweifelt.

Die Bleibe des 56-Jährigen besteht nur aus 32 Quadratmeter Wohnfläche, der vermutete Verbrauch sei durchschnittlich. "In meinem 17-Quadratmeter-Wohnzimmer habe ich weder Sauna noch Scwimmbad", wütet der Wiener.

Verdoppelung für Warmwasser lässt Mieter frösteln

Das verdächtige Vorschreiben mit einer Verdoppelung des Preises.
Das verdächtige Vorschreiben mit einer Verdoppelung des Preises.
privat

Mieter weiß nicht mehr, wie er Zahlen soll

Der Brief im Wortlaut: "Bisher haben Sie Ihre Jahresabrechnung immer bis spätestens Dezember jeden Jahres erhalten. Leider ist es heuer nicht möglich, eine Abrechnung im Dezember noch zu legen. Grund dafür ist die Wien Energie, welche für die Erstellung der Fernwärmeabrechnungeh noch etwas mehr Zeit benötigt. Wir wurden jedoch von der Wien Energie verständigt, die Teilzahlungen bis zur Erstellung der Abrechnungen aufgrund der Energiekrise zu verdoppeln." 

Star-Juristin Astrid Wagner unterstützt den Wiener in seinem Kampf gegen die Teuerung
Star-Juristin Astrid Wagner unterstützt den Wiener in seinem Kampf gegen die Teuerung
Sabine Hertel

Nicht nur Star-Anwältin Astrid Wagner ist über die vermutete Dreistigkeit des Energie-Unternehmens erschüttert. "Die Vorschreibung ist nicht nachvollziehbar. Es wurde zwei Jahre nicht gemessen, der Betrag ist bei Weitem überhöht und beruht nur auf einer Schätzung." Nun überlegt die Juristin sogar eine Anzeige wegen Wucher. Ein hitziger Rechtsstreit ist in dieser Sache nicht gänzlich ausgeschlossen.

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