Kurioser Fall – so kam es dazu

250-Euro-Strafe für Zugfahren, doch Wiener war im Büro

Ende Dezember erhielt Jovan aus Wien einen kuriosen Brief. Er saß vor Monaten im Büro, soll zeitgleich "schwarzgefahren" sein. Das sagen die ÖBB dazu.

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250-Euro-Strafe für Zugfahren, doch Wiener war im Büro
Ein Wiener versteht nicht, wie er zur selben Zeit im Büro sitzen und "schwarzfahren" konnte.
Leserreporter / Unsplash / Franz Gruber / KURIER / picturedesk.com

"Heute"-Leser Jovan* (*Name von der Redaktion geändert) befand sich vor dem Jahreswechsel auf Familienbesuch am Balkan. Aus Wien ereilte ihn ein Anruf, ein Inkassobrief sei im Briefkasten seiner alten Wohnadresse gelandet.

Der Inhalt hatte es in sich: Wegen "Schwarzfahrens" sollte der 27-Jährige 247,80 Euro an ein Inkassoinstitut zahlen, dabei war er zum Zeitpunkt des vermeintlichen Vergehens in der Arbeit. Wie konnte es dazu kommen? "Heute" befragte die ÖBB dazu.

Wiener mit schlimmer Vermutung

Was war passiert? Am 28. Oktober 2024 soll Jovan um 8.25 Uhr erwischt worden sein, als er ohne Fahrschein mit dem Zug fuhr. An besagtem Tag war er aber nachweislich an seinem Arbeitsplatz, die Dienste der ÖBB nutzt der leidenschaftliche Autofahrer ohnehin nicht.

Jovan konnte die Inkassoforderung gar nicht fassen, vermutete gar Schlimmes. Der Verdacht liegt nun nahe, dass ein Fremder ohne Fahrschein gefahren war und bei der Kontrolle angegeben hatte, keinen Ausweis dabei zu haben. Durch die Angabe von Jovans Namen und seiner alten Adresse soll das Inkassoschreiben letztlich an den Büro-Mitarbeiter gerichtet worden sein.

An der Vermutung des 27-Jährigen könnte durchaus etwas dran sein: Wie die ÖBB auf "Heute"-Anfrage erklären, wird bei der Ausstellung einer Fahrtgeldnachforderung üblicherweise ein Ausweis verlangt. Sollten Betroffene ihren Ausweis nicht vorzeigen, werden sie darum erbeten, ihre Daten bereitwillig bekanntzugeben. Ansonsten drohe nämlich ein Polizeieinsatz zwecks Identitätsfeststellung.

Unbekannter fährt "schwarz", keiner muss zahlen

Jovan muss indes nichts bezahlen, die Forderung gegen den Wiener wurde nach seiner Beschwerde zurückgezogen. Doch auch der unbekannte Zugfahrer ohne Ticket wird vorerst ungestraft davonkommen.

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    Leserreporter / Fedi's Döner

    Erwarten den unbekannten "Schwarzfahrer" wegen der möglichen Angabe falscher Daten und dem Fahren ohne Ticket noch Konsequenzen? Gut möglich, denn: Zahlt der Betroffene die Forderung nicht fristgerecht ein, wird ein Inkasso-Büro hinzugezogen.

    Keine Videoauswertung bei "Schwarzfahrern"

    Wenn keine Adressdaten vorliegen und der Schuldner nicht bereits aus anderen Fällen bekannt ist, wird grundsätzlich eine CRIF-Abfrage (CRIF speichert Informationen über Privatpersonen und Unternehmen) zum Ausforschen der Adresse gemacht. Je weniger Daten erfasst wurden, umso wahrscheinlicher ist es, dass aufgrund von Namensgleichheit die falsche Person angeschrieben wird. "Dies ist nun auch im gegenständlichen Fall passiert", erklären die ÖBB im "Heute"-Talk.

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    Wurde die Forderung bei einer falschen Person eingefordert, hat das Inkasso-Büro die Möglichkeit, eine weitere Abfrage zu tätigen und diesmal die richtige Person ausfindig zu machen. "Die Einhebung der Forderung findet jedenfalls immer über das Inkasso-Büro statt – Videoauswertungen finden nicht statt."

    Derzeit im Fokus der Userinnen und User von Heute.at im Ressort "Community" ist die aktuell meistgelesene Story "". Ist dir etwas aufgefallen oder hast du einen Input für uns, dann schreib uns ein Mail.

    Auf den Punkt gebracht

    • Jovan aus Wien erhielt Ende Dezember einen Inkassobrief über 247,80 Euro wegen angeblichen Schwarzfahrens, obwohl er zum Zeitpunkt des Vorfalls im Büro war.
    • Nach einer Beschwerde wurde die Forderung zurückgezogen, da vermutlich ein Fremder Jovans Daten bei einer Kontrolle ohne Ausweis angegeben hatte.
    red
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