Der "Heute"-Bericht schlug Wellen: Eine Frau aus Oberösterreich musste für ein einziges Radieschen satte 246,03 Euro blechen. Hintergrund: Sie probierte in einer Linzer Hofer-Filiale ein heruntergefallenes Radieschen – ein Ladendetektiv sah darin Diebstahl.
Dieser Vorfall sorgte für Aufregung – vor allem wegen der Höhe der Strafe. Die Kundin empfand sie als "Abzocke", viele "Heute"-User stimmten ihr zu: "Ein heruntergefallenes Produkt hätte sich zum Verkauf sowieso nicht mehr geeignet", schrieb einer. Andere gestanden, selbst schon einmal "genascht" zu haben.
Nach dem Erlebnis wandte sich die Frau auch an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Leider waren auch die Experten machtlos. In einer Antwort erklärten sie ihr, dass sich offene und unbezahlte Ware im Eigentum des Händlers befindet.
In der Praxis werde der Mundraub bei kleineren Stücken – wie dem Radieschen – zwar oft geduldet. Dennoch sei es "streng genommen Diebstahl". Der Kundin wurde geraten, die Geschäftsführung um Kulanz zu bitten. Diese zeigte sich laut der Betroffenen allerdings "sehr uneinsichtig".
Auf Anfrage war für Hofer die Situation eindeutig: "Es handelt sich hierbei um ein strafrechtliches Delikt." Die Regionalverkaufsleitung habe nach dem Ereignis das Videomaterial gesichtet. Darauf sei klar zu erkennen, "dass die Dame die Ware zuvor in ihre Jackentasche gesteckt und anschließend während des Einkaufs verzehrt hat".
In einem weiteren Schritt hätte sich die Frau laut AK einen Anwalt nehmen können – das war es ihr wegen einem einzelnen Radieschen dann aber doch nicht wert, wie sie im neuerlichen "Heute"-Gespräch erzählt. Auf den fast 250 Euro bleibt die Dame also sitzen: "Ich werde wohl mein Erspartes dafür verwenden."