Tierisch grausam

20.000 Vögel zum Abschuss freigegeben

22 Bezirksbehörden in Niederösterreich haben wieder völlig rechtswidrige Tötungsverordnungen für Vögel erlassen. Warum denn nur?

20.000 Vögel zum Abschuss freigegeben
Auch der wunderschöne Eichelhäher steht auf der Abschussliste vieler Behörden.
Getty Images/iStockphoto

Krähen, Elstern und sogar Eichelhäher sollten künftig unser größtes Bundesland überfliegen, um nicht illegal gefangen oder geschossen zu werden. 22 niederösterreichische Bezirksbehörden haben erneut eine sogenannte "Ausnahme-Verordnung" zum Abschuss und Fallenfang dieser Vogelarten herausgegeben, die sogar angeblich gegen das EU-Recht verstößt.

Wieso "AUSNAHME"?

Ausnahmen von den Schutzbestimmungen der Vogelschutzrichtlinie müssen mehrere Kriterien erfüllen. Neben einer Alternativenprüfung, dem Nachweis der Erforderlichkeit und einer Beschränkung auf das erforderliche Minimum gäbe es noch viele mehr, die jedoch bei keiner Verordnung erfüllt werden. Sogar die grausamen, nicht selektiven und daher EU-rechtlich verbotenen Vogelfallen erlauben die Verordnungen neuerlich.

Die Anzahl der zu tötenden Vögel ist ebenso erschreckend und umfasst mehr als 20.000 Elstern, Nebelkrähen und Rabenkrähen in nur einem Jahr!

Begründung?

Die Begründung der Ausnahme-Verordnung ist sehr unbefriedigend und sollte man beim Eichelhäher gar nicht laut sagen. Der sorgt nämlich nicht im Gegensatz zur Krähe und Elster für Saatschäden oder muss zum "Schutz der Tierwelt" geschossen werden. Er hat aber die hübschen blauen Federn, die an bestimmten Hüten für Aufsehen sorgen.

Willst auch du das Volksbegehren "Für ein Bundesjagdgesetz" unterstützen – HIER kannst du alle notwendigen Informationen nachlesen.

Doch auch die Begründung zum "Schutz der Tierwelt" lässt einen großen Spielraum für Interpretationen zu. Da die Elster gerne Nester anderer Vögel räubert und die Krähe auch Beutegreifer von Hase und Fasan sein kann, muss man sich ihnen mit Fallen und Gewehren entledigen, obwohl am nächsten Abschussplan wieder Hase und Fasan stünde? So zumindest lauten die berechtigten Fragen diverser Tierschützer.

Abschuss von Krähen ist komplett kontraproduktiv, da nur ein Krähenpaar ihr Revier verteidigt. Wird dieses Paar entnommen, kommen erst recht die Jungvögel
Clemens Purtscher
Bundesjagdgesetz.at

Nur das Volksbegehren kann helfen!

Würden diese Tötungen rechtsstaatskonform als Bescheide erlassen, müssten sie vom Landesverwaltungsgericht umgehend wieder aufgehoben werden, laut den Verantwortlichen des Volksbegehrens. Daher wählt man hier – wie auch in vielen anderen Fällen – die Form einer Verordnung.

Aarhus-Konvention
Die Aarhus-Konvention ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt. Sie ist ein Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.
Österreich hat die Aarhus-Konvention im Jahr 2005 bestätigt!

Damit Verordnungen nicht rechtlich bekämpft werden können, begehen die Bundesländer den nächsten EU-Rechtsbruch: die Nichtumsetzung der Aarhus-Konvention. Hierzu befindet sich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich bereits in der zweiten Stufe. Als derzeit einzige rechtliche Möglichkeit stellt das Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz nun einen Antrag auf Prüfung und Aufhebung der Verordnungen an die Bezirksverwaltungsbehörden.

Dieser Skandal hat zwei Seiten: einerseits das Massaker an fühlenden und ökologisch wertvollen Lebewesen und andererseits die Missachtung des Rechtsstaats.
Rudolf Winkelmayer
Bevollmächtigter "Für ein Bundes-Jagdgesetz"

"Den Bezirksverwaltungsbehörden sind die Schriftstücke der EU-Kommission nachweislich bekannt, in denen diese die Verordnungen eindeutig als EU-rechtswidrig klassifiziert. Daher steht auch der Vorwurf des Amtsmissbrauchs im Raum", so Winkelmayer weiter.

Auf den Punkt gebracht

  • In Niederösterreich haben 22 Bezirksbehörden rechtswidrige Tötungsverordnungen für Krähen, Elstern und Eichelhäher erlassen, die gegen das EU-Recht verstoßen
  • Die Begründung für diese Ausnahme-Verordnungen ist fragwürdig, da sie nicht den Schutzbestimmungen der Vogelschutzrichtlinie entsprechen
  • Die Verordnungen erlauben sogar den Einsatz von grausamen und EU-rechtlich verbotenen Vogelfallen
  • Ein Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz stellt nun einen Antrag auf Prüfung und Aufhebung der Verordnungen an die Bezirksverwaltungsbehörden, da diese gegen EU-Recht verstoßen
red, tine
Akt.
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