1 Jahr bedingt für Höbart

20.000 € kassiert! Politiker verriet Amtsgeheimnis

Ex-Nationalrat und Gemeinderat Christian Höbart wurde in Wr. Neustadt zu einem Jahr bedingt verurteilt. Er soll vertrauliche Details verraten haben.

20.000 € kassiert! Politiker verriet Amtsgeheimnis
Christian Höbart beim Prozess in Wr. Neustadt
Trimmel

Finale im zweitägigen Prozess gegen Ex-Nationalrat und Kommunalpolitiker Christian Höbart in Wiener Neustadt: Der Chef der Bürgerliste "Lebenswertes Guntramsdorf" war wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses auf die Anklagebank gerutscht. Laut Anklage hat Christian Höbart einem befreundeten Heurigenwirten verraten, dass seitens der Gemeinde geplant war, auf dessen Grundstück eine Bausperre sowie eine Parzellen-Mindestgröße zu beschließen, um große Wohnbauten (über 90 Wohnungen, Anm.) zu verhindern. Dies hätte die Verkaufspläne des Mannes gestört.

Denn: Das Grundstück sollte durch den Eigentümer möglichst gewinnbringend verkauft werden. Für die Vermittlung des Grundstücksdeals hat Höbart eine Rechnung gelegt, von welcher Summe (angeblich 120.000 Euro) zumindest ein Teil tatsächlich an ihn geflossen ist. Als die Gemeinde von dem geplanten Projekt erfahren hatte, wollte diese eine Bausperre erlassen, um die geplante hochverdichtete Bebauung mit über 90 Wohnungen zu verhindern. Diese Information soll Christian Höbart als Gemeindevorstandsmitglied an den befreundeten Grundeigentümer verraten haben.

20.000 Euro kassiert

Höbart selbst bestritt die Vorwürfe stets, er sei nur ein kleines Rädchen gewesen. Höbart habe allerdings tatsächlich 20.000 Euro kassiert. "Jedoch nur für die Hilfe bei der Vermittlung, nicht für die Preisgabe von Amtsgeheimnissen", rechtfertigte sich Höbart. Der ausführende Architekt, der die Teilung des Grundstücks durchgeführt hatte, erinnerte sich beim Prozess daran, dass der Politiker Druck gemacht habe, weil "die Gemeinde da wieder etwas plant".

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    Prozess gegen Christian Höbart
    Prozess gegen Christian Höbart
    Trimmel

    Politik dürfe sich nicht alles richten

    Das Gericht wertete die Behauptungen des ehemaligen Nationalratsabgeordneten als Schutzbehauptungen und verdonnerte Christian Höbart zu einem Jahr bedingt (nicht rechtskräftig). Richter Hans Barwitzius begründete die erhebliche Freiheitsstrafe damit, dass insbesondere Bürger nicht den Eindruck erlangen dürfen, dass die Politik es sich richtet.

    Akt.