Fall vor Gericht
17.800 € weg: Mann verzweifelt, schaut durch die Finger
Der arme Mann! Eine Firma blieb einem Mitarbeiter fünf Monatsgehälter schuldig. Verzweifelt wandte sich der Betroffene an die Arbeiterkammer.
Der Betroffene arbeitete rund viereinhalb Jahre als Land- bzw. Baumaschinentechniker. Eines Tages kam es zur einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses. Dem Mann wurde allerdings übel mitgespielt.
Das Unternehmen war ihm den Lohn für die vergangenen fünf Monate sowie die anteiligen Sonderzahlungen für das Kalenderjahr schuldig geblieben. Und das sogar trotz mehrmaliger Aufforderung des ehemaligen Beschäftigten. Außerdem schlimm: Es fehlten Gehaltsabrechnungen für vier Monate.
Klage beim Arbeitsgericht
Der Leidgeplagte wandte sich an die Arbeiterkammer Eferding. Die Experten intervenierten beim Arbeitgeber. Immerhin: Der Betrieb zahlte zumindest den Lohn für einen Monat aus. Die anderen Ansprüche musste die Kammer jedoch beim Arbeitsgericht einklagen.
Nachdem die Klage eingebracht worden war, beglich die Firma schließlich sämtliche ausstehende Zahlungen inklusive Zinsen sowie die Kosten für den Rechtsanwalt. Glück für den Mann: In Summe erhielt er 17.800 Euro.
"Der Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich bei ausbleibenden Zahlungen rasch an die Arbeiterkammer zu wenden, um zu seinem Recht zu kommen", betont Präsident Andreas Stangl.