Wochenlang dienstunfähig
17-Jähriger attackiert Polizisten, verletzt ihn schwer
Wüster Vorfall in der steirischen Landeshauptstadt: Ein Polizist wurde von einem jungen Grazer schwer verletzt – keine Seltenheit!
Grazer Polizisten nahmen Donnerstagabend bei einer Amtshandlung in der Laudongasse plötzlich Marihuanageruch wahr und kontrollierten deshalb einen 17-Jährigen. Bei ihm fanden sie tatsächlich rund vier Gramm der Droge, weswegen er zur sofortigen Vernehmung in die nächste Polizeiinspektion geführt wurde.
Dort angekommen attackierte er im Bereich der Eingangsschleuse unvermittelt einen Polizisten, der an der Hand schwer verletzt wurde. Der Verdächtige wurde festgenommen und in das Polizeianhaltezentrum Graz verbracht. Dort wurden bei seiner Personsdurchsuchung weitere 45 Gramm Marihuana sichergestellt.
Die Staatsanwaltschaft Graz ordnete die Einlieferung in die Justizanstalt Jakomini an. Gegen den 17-Jährigen laufen nun Ermittlungen zum Verdacht des Suchtmittelgesetzes, des tätlichen Angriffs gegen einen Beamten sowie der schweren Körperverletzung. Der verletzte Polizist musste noch am Abend seinen Dienst abbrechen. Die Genesung seiner Verletzung wird mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Gewalt gegen Beamte keine Seltenheit
Ein Auszug aus der Anzeigenstatistik zeigt, dass Straftaten (Gewalt) gegen Beamte keine Seltenheit sind. So kam es im Jahr 2022 zu 340 Anzeigen, und 2023 zu 305 Anzeigen. Dabei wird erwähnt, dass damit verbundene Verletzungen strafrechtlich ohnedies zum Straftatbestand der schweren Körperverletzung subsumiert und somit als Verbrechen eingestuft werden. Die Strafhöhe kann dabei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe betragen.
Auf den Punkt gebracht
- Ein 17-jähriger Grazer attackierte bei einer Polizeikontrolle einen Beamten schwer und wurde festgenommen, nachdem bei ihm Marihuana gefunden wurde
- Der Vorfall unterstreicht die Häufigkeit von Gewalt gegen Polizisten, die 2022 zu 340 und 2023 zu 305 Anzeigen führte, wobei schwere Körperverletzungen als Verbrechen mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden