Steiermark

17-Jährige auf WC vergewaltigt – Urteil überrascht

Ein 25-Jähriger soll vor einem Jahr ein damals 17-jähriges Mädchen auf einer Lokaltoilette vergewaltigt haben. Das Urteil des Landesgerichts steht.

Newsdesk Heute
Am Freitag wurde das Urteil im mutmaßlichen Vergewaltigungsfall verkündet.
Am Freitag wurde das Urteil im mutmaßlichen Vergewaltigungsfall verkündet.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

"F*CK OFF" – dieser Spruch prangte vom T-Shirt des Angeklagten, als er am Freitag den Gerichtssaal am Grazer Landesgericht betrat. Damit sorgte der wegen des Verbrechens der Vergewaltigung Angeklagte für Verwunderung: "Ihr T-Shirt ist kühn", merkte die Richterin an. Worauf er antwortete, dass er kein anderes sauberes mehr gehabt hätte. Ihm wird vorgeworfen, eine damals 17-Jährige in einem Lokal in Deutschlandsberg vergewaltigt zu haben – was er bestreitet. 

Während der Gerichtsverhandlung fiel der 25-Jährige durch Abwesenheit, Gähnen und mehrmaliges Einnicken auf. Doch auch wenn er unbeeindruckt schien, die Vorwürfe wiegen schwer. Laut der jungen Weststeirerin soll sie der Angeklagte spätnachts zuerst gegen ihren Willen geküsst und dann – trotz mehrmaligem "Nein" – in eine Klokabine gezerrt, ihr die Kleidung vom Leib gerissen und vergewaltigt haben. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig, doch das Schöffengericht ist von seiner Schuld überzeugt. 

Bedenkzeit erbeten

Im weiteren Verlauf des Prozesses ergaben sich Unstimmigkeiten hinsichtlich der Geschehnisse an besagtem Abend im vergangenen Jahr. Denn: zwei Zeugen stellten die Behauptung auf, dass die Annäherung eigentlich nicht vom Angeklagten, sondern von dem Mädchen ausgegangen wäre. Schlussendlich glaubte das Gericht aber den Ausführungen des Opfers. In der Urteilsbegründung heißt es demgemäß, dass die Erzählungen der mittlerweile 18-Jährigen glaubwürdig seien. 

Das Urteil lautet wie folgt: neben einer Schmerzensgeld-Zahlung über 50.000 Euro wird der Angeklagte zu vier Jahren Gefängnisstrafe verurteilt. Nach der Verkündung zeigte sich der 25-Jährige ob des Urteils überrascht und bat um drei Tage Bedenkzeit. Daraufhin gab die Staatsanwältin keine Erklärung ab, was das Urteil zu einem (noch) nicht rechtskräftigen macht. 

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