Klage gegen Ärzte, OP-Personal

13-Jährige bohrte bei Skandal-OP sogar den Schädel auf

Eine Grazer Chirurgin nahm ihre 13-jährige Tochter nicht nur in den OP-Saal mit, sondern ließ sie offenbar auch den Schädel des Patienten aufbohren.

Newsdesk Heute
13-Jährige bohrte bei Skandal-OP sogar den Schädel auf
Ein Bohrer für eine Kraniotomie. Symbolbild.
Getty Images

Es war der OP-Albtraum für einen schwerverletzten 33-Jährigen nach einem Forstunfall. Als er am 13. Jänner (ein Samstag) ins LKH Graz eingeliefert wurde, musste sofort eine Not-Operation durchgeführt werden. Erst im Nachhinein, Monate später, erfuhr der Patient durch die Polizei, dass an ihm ein erst 13 Jahre altes Mädchen – natürlich ohne medizinische Ausbildung – herumhantiert hatte.

Die Neurochirurgin, deren Tochter das Kind ist, wurde erst vom Dienst freigestellt und dann fristlos entlassen. Ebenso ein anwesender Facharzt. Er soll das Mitwirken des Mädchens anfangs noch geleugnet haben. Später gestand er jedoch, dass die 13-Jährige "wesentlich mitgearbeitet" hatte.

Nun werden durch den Opfer-Anwalt Peter Freiberger neue Details bekannt. Wie der Jurist der "Kleinen Zeitung" schildert, soll die Tochter der Ärztin bei der OP nicht nur geholfen haben, sondern selbst das erforderliche Loch in den Schädel des verunfallten Steirers gebohrt haben.

Für Freiberger ist der Fall klar: schwere Körperverletzung. Die zwei mitwirkenden Ärzte sind zwar bereits entlassen worden, doch sieht der Anwalt auch den Rest des OP-Personals in der Verantwortung. Diese hätten es unterlassen, diese Vorgänge zu unterbinden.

"Einfach unwürdig"

Deswegen wird er auch gegen die fünf weiteren Personen im Saal rechtlich vorgehen: Noch laufen die Ermittlungen, "danach wird mein Mandant gegebenenfalls über den Zivilrechtsweg Schmerzensgeld erwirken". Er stellt dazu klar: "Die Operation und die Bohrung waren erforderlich, das steht für uns außer Streit. Aber es geht darum, so etwas eine 13-Jährige durchführen zu lassen."

Besonders sauer stößt dem Opfer-Vertreter die Funkstille des Spitalsbetreibers Kages gegenüber seinem Mandanten auf: "Es gab keinen Kontakt, keine Erklärung oder Entschuldigung, gar nichts. Das ist einfach unwürdig."

Die Kages erklärt das Schweigen wie folgt: Da sich der Patient als Privatbeteiligter dem Strafverfahren angeschlossen habe, und damit Partei sei, habe man keinen Kontakt mehr aufgenommen. Gleichzeitig wird betont, dass die gegenständliche Operation komplikationslos verlaufen sei.

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • Eine 13-jährige Tochter einer Grazer Chirurgin hat bei einer Not-Operation am Schädel eines Patienten mitgewirkt, indem sie das erforderliche Loch in den Schädel gebohrt hat
    • Die Neurochirurgin und ein Facharzt wurden fristlos entlassen, und der Anwalt des Opfers plant rechtliche Schritte gegen das gesamte OP-Personal
    • Die Kages, der Spitalsbetreiber, hat sich nicht beim Patienten gemeldet, da dieser sich dem Strafverfahren angeschlossen hat
    red
    Akt.