Fünf Verfahren eingestellt

12-Jährige missbraucht – 10 Jugendliche unter Verdacht

Im Fall eines mutmaßlich mehrfach missbrauchten Mädchens wurden die Ermittlungen gegen fünf Verdächtige eingestellt.
Wien Heute
15.03.2025, 17:55

Im Fall eines mutmaßlich mehrfach missbrauchten Mädchens in Wien-Favoriten gibt es neue Entwicklungen: Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Ermittlungen gegen fünf Tatverdächtige eingestellt. Diese Entscheidung wurde am Freitag von Behördensprecherin Nina Bussek gegenüber der APA bestätigt, nach einem Bericht des "Kurier".

Zwei der ursprünglich Beschuldigten waren zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Taten noch nicht 14 Jahre alt und damit strafunmündig, wie es heißt. Laut Bussek hätten diese Personen nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, weshalb die Ermittlungen gegen sie eingestellt wurden.

Gegen 10 Jugendliche wird noch ermittelt

Drei weitere Verdächtige, die teilweise älter als 14, aber noch nicht volljährig waren, wurden ebenfalls entlastet. "In diesen drei Fällen war nicht feststellbar, ob die Verdächtigen überhaupt an den Übergriffen beteiligt waren", erklärte Bussek. Selbst das Opfer konnte keine belastbaren Angaben machen.

Die Ermittlungen sind aber noch nicht abgeschlossen: Gegen zehn weitere Jugendliche, die das damals zwölfjährige Mädchen im Antonspark in Favoriten kennengelernt haben und sich wiederholt an ihr vergangen haben sollen, wird weiterhin wegen sexuellen Missbrauchs ermittelt.

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Zwei Jugendliche freigesprochen

In einem weiteren Teil des Falls wurden zwei ursprünglich der Vergewaltigung verdächtigte Jugendliche bereits rechtskräftig freigesprochen. Im Dezember letzten Jahres entschied ein Schöffensenat, dass es sich um "völlig einvernehmlichen" Sex handelte, bei dem keine Gewalt angewendet wurde. Der 16-jährige Angeklagte konnte nicht wissen, dass das Mädchen mit dem Geschlechtsverkehr nicht einverstanden war.

Auch im Fall eines 17-Jährigen, der Anfang Jänner freigesprochen wurde, wurde die vorsitzende Richterin der Meinung, dass der Jugendliche davon ausgehen konnte, dass das Mädchen freiwillig handelte, obwohl bei ihr "eine innere Ablehnung" bestanden haben könnte.

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