Oberösterreich
100 weitere Fälle – Klagsflut gegen zu hohe Strompreise
Auf Energieanbieter in Österreich kommt eine wahre Klagsflut zu. Mehr als 100 weitere Kunden haben sich bei einem Anwalt aus OÖ gemeldet.
Der Fall jener Linzerin, die sich die hohen Strompreise nicht gefallen lassen will und nun klagt (mehr hier), hat eine Kettenreaktion ausgelöst. Das erzählt der Anwalt der Frau, Michael Poduschka, im Gespräch mit "Heute" am Montagvormittag.
"Es haben sich bisher rund 100 weitere Stromkunden bei uns gemeldet", so der Jurist. Die Klienten kommen aus ganz Österreich, betroffen sind mittlerweile verschiedene Stromanbieter, der Großteil betrifft aber den staatlichen Energiekonzern Verbund. In 12 dieser Fälle würden die Klagen schon fertig sein, bald eingebracht werden.
Worum geht es in der Klage? Im Prinzip darum: Energieversorger bieten Strom an, der ausschließlich aus Wasserkraft bezogen wird. Trotzdem steigen auch diese Strompreise kräftig an. Das Argument der Energieunternehmen: Man sei an den Gaspreis gebunden, könne dagegen nichts machen. Außerdem würden entsprechende Klauseln in den Verträgen stehen.
Poduschka lässt das Argument nicht gelten. Es sei für die Kunden schlicht "überraschend", wenn man Strom aus reiner Wasserkraft kauft und dann würde irgendwo im Kleingedruckten stehen, dass sich die Preise am Öl-Gaspreis orientieren. "Das kann der Konsument nicht erwarten", so Poduschka. Es gäbe keine sachliche Rechtfertigung für diese Orientierung des Preises am Gaspreis.
Ist Klausel "klar und einsichtig"?
Außerdem sei fraglich, ob solche Klauseln dem Transparenzgebot entsprechen, Vertragsdetails müssten schließlich für die Kunden "klar und einsichtig" sein.
Wie geht es jetzt weiter? Die meisten Klagen werden am Bezirksgericht für Handelssachen in Wien eingebracht, weil der Verbund dort den Sitz hat. Derzeit hat das Unternehmen Zeit, seine Sicht der Dinge dem Gericht zu übermitteln.
Wenn die Klagen erfolgreich sind, würde das wohl Zehntausende Stromkunden betreffen. "Die könnten sich dann alle Geld zurückholen", so Poduschka. "Diese Sache gehört einfach rechtlich überprüft", ist der Jurist überzeugt.